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"sofort lieferbar" oder eben doch nicht....

schnaffke / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Was heißt eigentlich "sofort lieferbar" ?
Am 10.10. haben wir per Internet ein Notebook bei einem Internet-Versender bestellt. Status war: "sofort lieferbar". Das Geld wurde von uns noch am selben Tag überwiesen (Zahlung per Vorkasse). Am 16.10. war der Bestellstatus dort immer noch offen, daher habe ich telefonisch bei dem Internet-Versender nachgefragt. Dort hieß es dann: das Notebook wäre ihrerseits beim Lieferanten bestellt, wäre im Zulauf, könnte noch ein bis zwei Tage dauern, und "sofort lieferbar" hieße ja schließlich nicht, dass das Gerät auch bei ihnen am Lager sei, sondern lediglich beim Lieferanten verfügbar.
Na toll, was heißt denn dann "sofort lieferbar"?

Wenn eine Ware im Versandhandel verkauft wird und diese als "sofort lieferbar" deklariert wird, dann erwarte ich doch wohl zu Recht, dass diese Ware auch physikalisch vorhanden und verschickbar ist. Wenn nicht, erwarte ich, dass mir ein Liefertermin genannt wird, zumindest ungefähr...
Na ja, ich bin jedenfalls etwas stinkig, heute war der Bestell-Status immer noch "offen", Montag häng ich mich wieder ans Telefon, wo das Ding bleibt, schließlich ist das Geld schon über zehn Tage weg, aber die "sofort lieferbare" Ware immer noch nicht da....

Habt ihr sowas auch schon erlebt?

Vorkasse :- Tilo Nachdenklich
Olaf19 luttyy „Das ist doch nun wirklich einfach! Wenn der Händler sich nicht an die Zusage...“
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> Man nennt sowas auch "Bettkantenmakler". Ein Bett und ein Telefon, das ist alles.....

Hypsch... ich kannte bislang nur "Kistenschieber" oder auch "Küchentischvertrieb" :-)

Aber es ist schon richtig, was du schreibst: Zahlung per Nachnahme ist insofern eine faire Sache, weil es die einzige Möglichkeit darstellt ein Versandgeschäft "Zug um Zug" abzuwickeln. Einziger Wermutstropfen: ich bin mir etwas unsicher, ob ich Käufer mit diesem Verhalten rechtlich auf der sicheren Seite bin. Wenn ich eine Ware bestelle und die Lieferung zurückweise, gerate ich in Annahmeverzug. D.h. der Händler könnte rein rechtlich auf die Annahme der Ware pochen - ob eine verzögerte Lieferung ihn dieser Möglichkeit beraubt, möchte ich bezweifeln. Schließlich hat man ja kein Fixgeschäft abgeschlossen.

CU
Olaf