Das Amtsgericht Berlin verbietet das Speichern von IP-Adressen, insbesondere die Archivierung. Es handele sich um personenbezogene Daten, mit denen man die Identität von Usern feststellen kann.
So wie es aussieht, hat dieses Urteil weitreichende Folgen, falls es nicht kassiert wird. Jeder Webserver speichert allein schon aus Sicherheitsgründen (Protokollierung von Einbrüchen) IP-Adressen automatisch. Das wäre dann auch verboten, obwohl es einfach abschaltbar ist, aber kaum kontrolliert werden kann. Jedes CMS speichert IP-Adressen, zig Scripte für alle möglichen Fälle ebenfalls, das alles wäre illegal.
Zu begrüßen ist das Urteil auf jeden Fall, denn in den allermeisten Fällen kann auf eine Speicherung der IP-Adressen sicher verzichtet werden.
Quelle: heise, golem
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Tja, wie man's macht ist es verkehrt... dass man im Internet Randalieren und Herumflegeln darf nach Herzenslust, ohne dass einem irgendetwas passieren kann, möchte ich mir jedenfalls nicht wünschen, deswegen braucht man aber keine endlose Vorratsdatenspeicherung.
Im Bedarfsfall sollte man Straftäter schon dingfest machen können, für mich liegt das Problem daher eher in der Festlegung des "Bedarfsfalls" - da ging die Tendenz der vergangenen Jahre klar gegen den einzelnen User und pro Content-Industrie.
Also, wenn der Staatsanwalt sagt, er braucht die Privatadresse von dem User, der am 1.10.2007 um 23:17 mit der IP-Adresse 123.456.789.0 unterwegs war, soll er sie in Gottes Namen haben, dann aber bitte nicht 100 Jahre rückwirkend und nicht aus jedem noch so nichtigen Anlass...
Wünschen würde ich mir vor allem eine einheitliche Regelung, die für die Provider verbindlich ist.
CU
Olaf