Das Amtsgericht Berlin verbietet das Speichern von IP-Adressen, insbesondere die Archivierung. Es handele sich um personenbezogene Daten, mit denen man die Identität von Usern feststellen kann.
So wie es aussieht, hat dieses Urteil weitreichende Folgen, falls es nicht kassiert wird. Jeder Webserver speichert allein schon aus Sicherheitsgründen (Protokollierung von Einbrüchen) IP-Adressen automatisch. Das wäre dann auch verboten, obwohl es einfach abschaltbar ist, aber kaum kontrolliert werden kann. Jedes CMS speichert IP-Adressen, zig Scripte für alle möglichen Fälle ebenfalls, das alles wäre illegal.
Zu begrüßen ist das Urteil auf jeden Fall, denn in den allermeisten Fällen kann auf eine Speicherung der IP-Adressen sicher verzichtet werden.
Quelle: heise, golem
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"... dieses Urteil weitreichende Folgen ..." - na ja, es ist ein regionales Amtsgericht in der Art des Königlich Bayerischen Amtsgerichts (auch im konkreten Urteil für einen einzelnen Nutzer) und wird sich zusätzlich irgendwann den Schäubleschen Bemühungen kaum entziehen können.
Ist aber schon irre, diese kühne Entschlossenheit unserer (Volks-) Vertreter ...