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Porto für Rücksendung bei Widerruf - wer trägt sie?

t.hanz / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich bin etwas erstaunt über meinen folgenden Fall. Ich habe ein Zubehörteil für mein Rad bestellt, das leider nicht funktioniert. Zuvor wurde mir vom Versender geraten, es einfach zu bestellen, auszuprobieren und wenn es nicht funktioniert, vom Rückgaberecht binnen 14 Tagen Gebrauch zu machen. Gut - gesagt, getan.

Der Wert des Teils betrug rund 50 Euro. So, nun steht ja auch im BGB geschrieben, dass es ein Fernabsatzgesetz gibt. Und die Rede ist von Warenwerten über 40 € bzw. unter 40 €. Soderle, mein Betrag ist nun über 40 €. Dass der Versand kostenlos zu mir war, da über 50 € (interne Regel des Versenders), freut mich natürlich, aber kann ich nichts für.

Mein Kaufbetrag ist in jedem Falle über besagten 40 Euro. Problematisch wirds nun: Der Versender will, dass ich das Porto bezahle bzw. vorstrecken muss ich das DHL Paket sowieso, aber er will es nicht erstatten. Und zwar, weil es - das ist jetzt der Grund - MEIN Verschulden sei, er habe ja alles richtig gemacht, dass das Gerät bei mir nicht geht, sei nicht sein Problem. Nur bei Falschlieferung müsse der Versender die Portokosten zurück bezahlen.

Nun....wer ist nun falsch informiert. Es geht um ein DHL Postpaket, immerhin 6,90 Euro für nix und wieder nix, ist für mich viel Geld, derzeit muss ich mehr als eine Stunde arbeiten, um diesen Betrag Brutto zu verdienen......aus der Sicht gesehen also schmerzhafter Betrag.

TAsitO Gerd6 „Das Fernabsatzgesetz als eigenständige Rechtsgrundlage gibt es nicht mehr. Die...“
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Hallo.
Bei solchen VK könnt ich wieder kotzen !!
Es ist wohl nicht nur das Teil dass dann falsch ist - ob er je dafür die Kosten zurückerstattet bekommt ohne zu klagen - einfach das Benehmen !!
Die 6,90€ soll er halt dann in den Wind schreiben; aber nicht die Ware und den Wert dessen !
Gruss.

Komischer Händler peterson