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Porto für Rücksendung bei Widerruf - wer trägt sie?

t.hanz / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich bin etwas erstaunt über meinen folgenden Fall. Ich habe ein Zubehörteil für mein Rad bestellt, das leider nicht funktioniert. Zuvor wurde mir vom Versender geraten, es einfach zu bestellen, auszuprobieren und wenn es nicht funktioniert, vom Rückgaberecht binnen 14 Tagen Gebrauch zu machen. Gut - gesagt, getan.

Der Wert des Teils betrug rund 50 Euro. So, nun steht ja auch im BGB geschrieben, dass es ein Fernabsatzgesetz gibt. Und die Rede ist von Warenwerten über 40 € bzw. unter 40 €. Soderle, mein Betrag ist nun über 40 €. Dass der Versand kostenlos zu mir war, da über 50 € (interne Regel des Versenders), freut mich natürlich, aber kann ich nichts für.

Mein Kaufbetrag ist in jedem Falle über besagten 40 Euro. Problematisch wirds nun: Der Versender will, dass ich das Porto bezahle bzw. vorstrecken muss ich das DHL Paket sowieso, aber er will es nicht erstatten. Und zwar, weil es - das ist jetzt der Grund - MEIN Verschulden sei, er habe ja alles richtig gemacht, dass das Gerät bei mir nicht geht, sei nicht sein Problem. Nur bei Falschlieferung müsse der Versender die Portokosten zurück bezahlen.

Nun....wer ist nun falsch informiert. Es geht um ein DHL Postpaket, immerhin 6,90 Euro für nix und wieder nix, ist für mich viel Geld, derzeit muss ich mehr als eine Stunde arbeiten, um diesen Betrag Brutto zu verdienen......aus der Sicht gesehen also schmerzhafter Betrag.

Aragorn75 t.hanz „Porto für Rücksendung bei Widerruf - wer trägt sie?“
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Im Prinzip hast du Recht. Bei einem Warenwert über 40€ trägt der Händler die Kosten für die Rücklieferung.

Wobei ich glaube, das nicht der Gesamtrechnungsbetrag zählt, sondern nur der Wert des zurück zuschickenden Teils.
Wenn dieses also unter 40€ liegt, bezahlst du, über eigentlich der Händler.

Wobei ich jeden Händler verstehen kann, wenn er die Versandkosten bei solch niedrigem Wert nicht tragen will. Ob jetzt zu Recht oder Unrecht.

Du hast innerhalb 14Tage ein Rückgaberecht ohne Angaben von Grunden (Fernabsatzgesetz)
Mach davon gebrauch...

Geb deinem Händler den Hinweis auf das Fernabsatzgesetz und das mit den Versandkosten.
Vorlegen müsst du es wahrscheinlich und ob du es dann zurück bekommst, wird sich zeigen.
Wegen 6,90€ vor Gericht ziehen, wird keiner machen.

Wenn er nicht bezahlt, meide den Händler in Zukunft.

Viel Erfolg.

Gerd6 t.hanz „Porto für Rücksendung bei Widerruf - wer trägt sie?“
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Das Fernabsatzgesetz als eigenständige Rechtsgrundlage gibt es nicht mehr. Die Inhalte sind in das BGB übernommen worden. Das aber nur als Hinweis für eine evtl. Argumentation.

Grds. sehe ich das auch so, daß der VK die Kosten zu übernehmen hat. Das aber nur, wenn Du die Ware bereits bezahlt hast. (Wovon Du nichts schreibst). Ist zwar etwas merkwürdig, aber damit soll auch der VK einen gewissen Schutz erhalten, quasi als Gegenleistung dafür, daß er die Rücksendekosten zu tragen hat und nicht seiner Ware bzw. deren Wert hinterherlaufen muß bei Reklamation.

Du hast Dich evtl. bereits selbst schlau gemacht (evtl. aber auch nicht, weil Du dann überhaupt nicht hättest fragen müssen ;-) aber anbei noch zwei von Abertausenden Fundstellen zum Thema zum Nachlesen:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/faq_fernabsatz.htm#32

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

Abschließend: Recht haben und Recht bekommen ist leider in D zweierlei. Hier sieht es jetzt so aus, daß Du nur dann die Rechte aus dem "Fernabsatzgesetz- alt" gelten machen kannst, wenn die Ware zurückgeschickt wird. Solange Du das nicht tust (wegen ungeklärter Portofrage) muß der VK gar nichts machen. Erst dann könntest Du die Portokosten zurückverlangen. Und wenn er die nicht zu zahlen gewillt ist, einklagen. Aber willst Du das für 6,90€ machen? Ist das noch sinnvoll und in einer Relation?.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß Du 6,90€ verlierst und der VK einen Kunden. (meine pers. Einschätzung).

hth...Gerd



Der PC-Minister warnt: OC schädigt Rechner und Herz und kann zum vorzeitigen Exitus führen.
TAsitO Gerd6 „Das Fernabsatzgesetz als eigenständige Rechtsgrundlage gibt es nicht mehr. Die...“
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Hallo.
Bei solchen VK könnt ich wieder kotzen !!
Es ist wohl nicht nur das Teil dass dann falsch ist - ob er je dafür die Kosten zurückerstattet bekommt ohne zu klagen - einfach das Benehmen !!
Die 6,90€ soll er halt dann in den Wind schreiben; aber nicht die Ware und den Wert dessen !
Gruss.

peterson t.hanz „Porto für Rücksendung bei Widerruf - wer trägt sie?“
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Wenn er Dir anbietet, es auszuprobieren und es zurückzuschicken, wenn es nicht tut, dann bräuchte er nicht auf das Rücktrittsrecht merkwürdig machen.

Er hat ja so schon Kulanz signalisiert.

Nun sei Du so kulant und schicke es auf Deine Kosten zurück.

Und das von Gerd:
Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß Du 6,90€ verlierst und der VK einen Kunden. (meine pers. Einschätzung).
sehe ich anders.

Der Kunde verliert 6,90 EUR und der VK ist froh, den Kunden weniger zu haben.

seinup peterson „Komischer Händler“
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Womit hat er bitte Kulanz signalisiert? Dadurch, dass er geliefert hat? Hmmm.....

Was hat das ganze mit Kulanz zu tun - nichts, denn es gibt gesetzliche Regeln, an die er sich zu halten hat. Und die besagen, dass der Verkäufer bzw. gewerbliche Versender bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts seitens des Käufers bei Werten über 40 Euro die Rückgabekosten zu tragen hat.


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Widerrufsfolgen:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt."