Allgemeines 21.967 Themen, 148.275 Beiträge

freiberufliche it-arbeiten und die steuer ... wie läuft das ?

PaoloP / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich bin fest angestellt und eine Bekannte hat mich gebeten in der Firma in der sie arbeitet stundenweise ein paar Arbeiten zu erledigen.
Mein Chef hat nix dagegen.
Wie läuft das nun .. darf ich einfach eine Rechnung stellen, gibts Obergrenzen für einen Steuerfreibetrag? Früher gabs sowas, nach 8 Jahren Schröder bin ich aber nicht mehr so sicher ob das noch existent ist.
Kann mir jemand sagen wie ich's am besten anstelle ?

Jedes mal wenn jemand "Cloud" sagt, verliert ein Engel seine Flügel.
bei Antwort benachrichtigen
binjetzt30 PaoloP „freiberufliche it-arbeiten und die steuer ... wie läuft das ?“
Optionen

Hallo PaoloP,

es gibt hier wohl schon ein paar Antworten, die allerdings noch einer Abgrenzung bedürfen. Hast Du vor, dort regelmäßig für ein paar Stunden zu arbeiten (regelmäßig soll nicht heißen jeden Di, Do, Frei. für eineinhalb Stunden sondern ob Du vor hast über einen längeren Zeitraum jeweils für ein paar Stunden zu arbeiten).

Falls dies der Fall ist, würde ich empfehlen, die Anstellung auf 400€-Basis in Betracht zu ziehen. Alternativ solltest Du einfach einen Gewerbebetrieb anmelden und jeweils Rechnungen schreiben. Dann stellt sich die von "Hardwaretester" aufgezeigte Frage, ob Du in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen möchtest oder nicht, vorausgesetzt, Dein Umsatz liegt nicht über den genannten Grenzen. Unterschied: stellst Du 119 € in Rechnung ohne Umsatzsteuer (USt), gehören die voll Dir und Du mußt lediglich Einkommensteuer (ESt) drauf zahlen. Ansonsten mußt Du von 119€ 19€ USt abführen und 100€ versteuern. Allerdings ist es so, dass Du wenn Du USt ausweist, vorsteuerabzugsberechtigt bist, d. h. wenn Du Betriebsausgaben hast, in denen USt drin ist, bekommst Du diese vom Finanzamt (FA) zurück (abzuführende eingenommene USt wird mit der vom FA zurückzubekommende ausgegebene Vorsteuer verrechnet). Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Du z. B. Büromöbel, PC, Notebook etc. anschaffts bzw. höhere Telefon/Internetkosten hast, da Du diese Kosten dann voll bzw. teilweise von Deinen Einnahmen abziehen kannst und zusätzlich die USt darauf zurückbekommst.

Sollte aus Deinem Gewerbe ein Verlust rauskommen, kann dieser Verlust z. B. noch Dein zu versteuerndes Einkommen aus der nichtselbständigen Tätigkeit reduzieren, so dass Du dann sogar nochmal Steuern sparst.

So, das soll jetzt mal reichen. Allerdings noch ein Stichwort zur Frage ob auf Gewerbeschein oder 400 € Basis: sollte das Risiko bestehen, dass bei Deiner Tätigkeit ein Schaden o.ä. entsteht, haftest Du dafür voll, wenn Du als Gewerbetreibender eine Rechnung ausstellst. Bist Du auf 400€Basis angestellt, kommt die abgestufte Arbeitnehmerhaftung zum Tragen. Dieser Unterschied hat schon so manchem in den Ruin getrieben!

Jetzt noch zu meiner obigen Frage: wenn absehbar ist, dass Du da nur mal kurz aushelfen wirst und Du außerdem nicht vorhast, ähnliche Tätigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt bzw. für andere zu verrichten, gibt es noch eine andere Möglichkeit, indem Du für Deine kurze Mithilfe einfach ein Entgelt ausbezahlt bekommst, das bis zur Höhe von 256€ im Jahr steuerfrei ist. Gemäß § 22 Nr. 3 S. 2 EStG gibt es für sonstige Einkünfte eine Freigrenze von 256€ im Kalenderjahr. Freigrenze bedeutet, dass wenn es mehr ist, alles zu versteuern ist, dazu bedeutet Freibetrag im Utnerschied, dass alles was darüber ist zu steuern ist.

Sonstige Einkünfte würden vorliegen, wenn Du somit einfach ein Entgelt für einen kurzfristigen Aushilfs/Freundschaftsdienst erhälst. Dann liegt keine nichtselbständige Tätigkeit vor, weil kein Anstellungsvertrag bestand, du nicht in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehst etc. und auch keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung etc. vorliegt.

Außerdem dürfte keine selbständige/gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Du dürftest also nicht planmäßig und auf Dauer angelegt Leistungen gegen Entgelt anbieten und dazu auf dem Markt auftreten (Werbung schalten, Kunden suchen).

Soweit dazu.

Ich halte somit in kurzen Worten fest: beschränkt sich das ganze auf eine einfache Tätigkeit Deinerseits (Erledigung einfacher Sachen bei einem Projekt) und Du hilfst da kurz aus, käme eine einfache Entschädigung in Betracht, die im vorgenannten Rahmen steuerfrei bleibt. Solltest Du (ungeplant) nächstes Jahr wieder so mal kurz aushelfen, gilt das wieder im genanten Rahmen für das Kalenderjahr.

Ist das was größeres und auf Dauer angelegt, stellt sich die Frage, ob Du das auf Gewerbeschein oder auf €400 Basis machst.

Ist ein bißchen viel geworden, ist aber auch ein komplexes Thema, auch wenn es nicht danach aussieht. Hab das in den Kanzleien, für die ich früher tätig war schon oft gesehen, dass sich manche da falsch entschieden haben.

Ich hoffe, Du weißt jetzt mehr und ich konnte ein wenig helfen.

Gruß Mike






bei Antwort benachrichtigen