Ich bin fest angestellt und eine Bekannte hat mich gebeten in der Firma in der sie arbeitet stundenweise ein paar Arbeiten zu erledigen.
Mein Chef hat nix dagegen.
Wie läuft das nun .. darf ich einfach eine Rechnung stellen, gibts Obergrenzen für einen Steuerfreibetrag? Früher gabs sowas, nach 8 Jahren Schröder bin ich aber nicht mehr so sicher ob das noch existent ist.
Kann mir jemand sagen wie ich's am besten anstelle ?
Allgemeines 21.967 Themen, 148.275 Beiträge
Du brauchst in jedem Falle einen Gewerbeschein und musst dich beim Finanzamt mit Steuernummer anmelden. Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich tätigen, welche mit ihrem jährlichen Gesamtumsatz einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer festgesetzte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Derzeit liegt diese Grenze für Existenzgründer bei 17.500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. In den folgenden Jahren wird sowohl das Berichtsjahr als auch das Vorjahr zur Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft herangezogen. Entscheidend ist dann ein Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr. Es handelt sich bei den Werten um Jahresbeträge, so dass die Umsätze auf 12 Kalendermonate hochzurechnen sind, sofern das Unternehmen nicht am 1. Januar gegründet wird. Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer hat zur Folge, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Der Kleinunternehmer ist 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. Optiert der Existenzgründer für die Umsatzsteuerbefreiung, so bekommt er aus seinen Anschaffungen die Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet. Ein Nachteil, der gerade in der Existenzgründungsphase bedacht werden sollte, da die Anschaffungen in dieser Zeit bedeutend höher sind als in folgenden Geschäftsjahren.