deswegen entferne ich das DRM wenn, und die betonung liegt auf wenn, ich mir mal musik aus dem internet kaufe... an sonsten bevorzuge ich das aufnehmen aus dem digitalen sateilitenradio, oder habe für den fall, dass mir ein song auf dem rechner eines freundes verwandten oder bekannten gefällt für alle fälle meistens entweder meinen mp3player oder usbstick dabei.
zum DRM entfernen:
das entfernen der elektronischen markierung ist vollkommen legal, so lange ich es nicht zum zwecke des weiterverkaufes mache. die beweislage liegt hier auf seiten der anklage. will heissem, bevor die mir was können, müssen die mir erst beweisen, dass ich die songs weiter verticke oder in ner tauschbörse einstelle. - können sie aber nicht, da ich keine tauschbörse habe, und auch nur gelegendlich den ein oder anderen song bei freunden lasse.
zum aufnehmen aus dem digitalen satelitenradio:
eigendlich rein theoretisch verboten, da digitale mitschnitte, wie es so schön heisst, als raubkopien gelten. das ist aber nur eine theoretische angelegenheit, da prinzipiell nur sehr schwer nachweissbar ist, dass es nie ein analoges signal war.
zum USB stick:
im geringen umfang ist das kopieren von einzelenen liedern oder cd's für den privaten gebrauch geduldet. da meine komplette sammlung aus ca. 750 titeln besteht, von der ich die gute hälfte als orginal cd habe, gehe ich davon aus, dass sich in meinem fall keine represalien für mich ergeben werden.
lg, anna