Mir geht das Polen-Dissing schon lange auf die Nerven...
Es ist nebenbei völliger Unsinn, einen Artikel als "Billigangebot" zu klassifizieren, nur weil die Auktion mit 1 € gestartet ist. Wie sagte Helmut Kohl: "Wichtig ist was unten rauskommt" - erst nach Ende der Auktion kann man sagen, ob der Artikel "billig" oder "teuer" war.
Wenn ein Navigationsgerät 2.000 € wert ist und ich biete 600, dann kann ich nicht unbedingt damit rechnen, auf diesem Gebot sitzen zu bleiben, im Gegenteil. Und der Verkäufer hat in diesem Stadium schon gar keinen Einfluss auf den Endpreis mehr.
Es wäre ja ganz was anderes, wenn er es von vornherein für 600 € als Sofortkauf angeboten hätte. Aber solche feinen Unterschiede macht unsere ahnungslose Justiz ja nicht.
CU
Olaf