hi olaf,
ebay gibt doch sogar den tipp, mit 1 € zu beginnen, weil da meist ein besseres endgebot mit erzielt werden kann.
ich denke, dass es ok ist, dass der wahre besitzer sein gerät wieder bekommt, aber der käufer hat sich meiner meinung nach nicht strafbar gemacht, denn er hat das geschäft nicht heimlich unterm thresen getätigt, sondern bei einem händler regulär öffentlich gekauft. so, wie jeder kaufmann seine ware zu welchem preis auch immer ins schaufenster legt, hat der händler seine ware jedem ebay nutzer offen angeboten. da sehe ich kein vergehen seitens des käufers. ich erinnere bloß mal an eine aktion von pearl vor ein paar wochen : usb stick mit 1 gb speicher für nur ich meine 1,99 €. waren die auch alle gestohlen, nur weil die so billig waren?
gruß
normalo