Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

one4all - Post vom Rechtsanwalt

cigarre / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe kürzlich Post vom Rechtsanwalt bekommen mit einer Zahlungsaufforderung, da ich das Portal one4music genutzt habe. Das liegt aber schon ein Jahr zurück und bezahlt wurde mit Kreditkarte - so will es ja one4music. Genaue Angaben um welche Vorgänge es sich dabei handelt will one4all und auch die Rechtsanwaltskanzlei nicht machen und zusätzlich kommen noch Mahgebühren hinzu, obwohl ich von one4all keine Nachricht erhalten habe, das die Zahlung offen sei.
Geht es anderen Nutzern von one4music auch so?
Ist das eine Masche um ans schnelle geld zu kommen?

perrudja Peachy „He, Moment mal, perrudja Soweit ich informiert bin, ist es seit in Kraft treten...“
Optionen

Der Hinweis auf einen möglichen Verzugseintritt infolge schlichten Zeitablaufs (hier: 30-Tage-Frist) ist nur insofern richtig, als dafür - gegebenenfalls - bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Es muß dem Schuldner entweder eine Rechnung oder eine gleichwertige Zahlungsaufforderung zugegangen sein. Zudem muß der Schuldner (in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung) auf diese Rechtsfolge (automatischer Verzugseintritt nach Ablauf der 30 Tage) besonders hingewiesen worden sein (§ 286 Abs.3 S.1 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn der Schuldner nicht Verbraucher ist; die Legaldefinition dieses Rechtsbegriffes findet sich in § 13 BGB.

Nur am Rande sei erwähnt, daß - im Streitfalle - beweispflichtig für den Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung (beim Schuldner) der Gläubiger ist.

Dafür, daß im vorliegenden Falle diese - besonderen - Voraussetzungen für einen Verzugseintritt erfüllt wären, hat der Fragesteller "cigarre" zumindest nichts vorgetragen.