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one4all - Post vom Rechtsanwalt

cigarre / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe kürzlich Post vom Rechtsanwalt bekommen mit einer Zahlungsaufforderung, da ich das Portal one4music genutzt habe. Das liegt aber schon ein Jahr zurück und bezahlt wurde mit Kreditkarte - so will es ja one4music. Genaue Angaben um welche Vorgänge es sich dabei handelt will one4all und auch die Rechtsanwaltskanzlei nicht machen und zusätzlich kommen noch Mahgebühren hinzu, obwohl ich von one4all keine Nachricht erhalten habe, das die Zahlung offen sei.
Geht es anderen Nutzern von one4music auch so?
Ist das eine Masche um ans schnelle geld zu kommen?

perrudja cigarre „one4all - Post vom Rechtsanwalt“
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Die in Rechnung gestellten "Mahngebühren" sind grundsätzlich nur dann begründet, wenn sich der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Mahnung mit seiner Leistung (hier: Zahlung) im Verzug befunden hat.

In Verzug gerät der Schuldner aber ebenso grundsätzlich erst durch eine Mahnung (§ 286 Abs.1 BGB).

Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Sollte das in Rede stehende Anwaltsschreiben die erste Mahnung sein, so konnte es den Verzug überhaupt erst begründen.

Das wiederum heißt: Die Kosten dieser Erst-Mahnung, und damit die geltend gemachten Anwaltsgebühren, können nicht verlangt werden, eben weil sie gar nicht durch Verzug verursacht worden sind.

Ob allerdings die Hauptforderung (aus der Nutzung des one4music-Portals) begründet ist, läßt sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt nicht beurteilen, da ist die Faktenlage zu dünn.