Es soll aber auch noch andere Formen der Sexualität geben.
Das macht keinen Unterschied im Sinne des §176 StGB, es hat aber Einfluß auf die Toleranzgrenze etwa bei der Beurteilung "geringer Schuld".
Im Normalfall sollte diese Geschichte, obwohl sie vielfach Grenzen berührt (absolute Toleranzgrenze bei 13-jährigen ist ein 4 Jahre älterer Partner, das Mädchen gibt vor geschlafen zu haben -kein Einvernehmen etc.) möglicherweise dennoch kein Fall für die Justiz sein.
Zumindest in Deutschland.
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
http://www.rheinpfalz.de