Hallo Freunde!
Ich bekam eine Werbemail von dieser, wie heute weiß, dubiosen Firma und öffnete sie. Ich klickte mich mal rein, sah, um was es sich handelte und schob sie gleich in den Spam. Das war am 6. Januar 2007.
Plötzlich bekam ich am: 24.01.2007 eine Rechnung über € 9,90, die ich nicht bezahlte, weil ich sie für einen Fake hielt. Dann hölrte ich nichts mehr von deiser Firma. Dann,am 14.02.07 bekam ich eine Letzte Mahnung für die Januarrechnung in Höhe von € 15,90 incl. Mahngebühr. Ich legte Widerspruch per Einschreiben mit der Begründung ein: ich hätte nie eine rechtsgültigen Vertrag mit der Fa. onlinequiz geschlossen, noch an irgendwelchen Quizspielen teilgenommen. Ruhe im Karton. Heute 22.05.07 bekomme ich wieder eine, aber diesmal keine "Letzte Mahnung" sondern eine 1.(!) Mahnung zur Februarrechnung in Höhe von € 12,90! Ich erhob wieder Einspruch per Einschreiben und Fax und empfahl den Herrschaften mich zu verklagen!
Wer hat Erfahrungen mit dieser Abzockfirma - hat sich wie verhalten -kann mir etwas (bitte nicht: Unbekannte Seiten öffnet man eben nicht!)dazu sagen?
Besten Dank im voraus!
Jürgen H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Solange noch in dubio pro reo gilt...
Sorry, "In dubio pro reo" ist ein Begriff aus dem Strafrecht ("Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten") und hier nicht anwendbar, denn wir befinden uns hinsichtlich eventueller Forderungen eindeutig im Zivilrecht, und man sollte ein "Abzock-Opfer" nicht unversehens zum "Angeklagten" umdeuten...
Mir ist natürlich klar, dass das auch gar nicht beabsichtigt war - aber darauf läuft es faktisch hinaus. Tatsächlich gemeint war sicherlich die Frage der Beweislast - aber da gehört eben die lateinische Formel nicht hin.
Nix für ungut, soll keine Besserwisserei sein, aber bei juristischen Themen können Klarheit und Genauigkeit manchmal von entscheidender Bedeutung sein...
Gruß, Manfred
Sorry, "In dubio pro reo" ist ein Begriff aus dem Strafrecht ("Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten") und hier nicht anwendbar, denn wir befinden uns hinsichtlich eventueller Forderungen eindeutig im Zivilrecht, und man sollte ein "Abzock-Opfer" nicht unversehens zum "Angeklagten" umdeuten...
Mir ist natürlich klar, dass das auch gar nicht beabsichtigt war - aber darauf läuft es faktisch hinaus. Tatsächlich gemeint war sicherlich die Frage der Beweislast - aber da gehört eben die lateinische Formel nicht hin.
Nix für ungut, soll keine Besserwisserei sein, aber bei juristischen Themen können Klarheit und Genauigkeit manchmal von entscheidender Bedeutung sein...
Gruß, Manfred