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Firma: onlinequiz.de GmbH

hilleshotmail3 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Freunde!
Ich bekam eine Werbemail von dieser, wie heute weiß, dubiosen Firma und öffnete sie. Ich klickte mich mal rein, sah, um was es sich handelte und schob sie gleich in den Spam. Das war am 6. Januar 2007.
Plötzlich bekam ich am: 24.01.2007 eine Rechnung über € 9,90, die ich nicht bezahlte, weil ich sie für einen Fake hielt. Dann hölrte ich nichts mehr von deiser Firma. Dann,am 14.02.07 bekam ich eine Letzte Mahnung für die Januarrechnung in Höhe von € 15,90 incl. Mahngebühr. Ich legte Widerspruch per Einschreiben mit der Begründung ein: ich hätte nie eine rechtsgültigen Vertrag mit der Fa. onlinequiz geschlossen, noch an irgendwelchen Quizspielen teilgenommen. Ruhe im Karton. Heute 22.05.07 bekomme ich wieder eine, aber diesmal keine "Letzte Mahnung" sondern eine 1.(!) Mahnung zur Februarrechnung in Höhe von € 12,90! Ich erhob wieder Einspruch per Einschreiben und Fax und empfahl den Herrschaften mich zu verklagen!
Wer hat Erfahrungen mit dieser Abzockfirma - hat sich wie verhalten -kann mir etwas (bitte nicht: Unbekannte Seiten öffnet man eben nicht!)dazu sagen?
Besten Dank im voraus!
Jürgen H.

Thovan speedy27 „Woher haben die denn deine Adresse? Es kann doch nur so sein, dass du nicht nur...“
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Wieso sollte er das gemacht haben?
Wenn jemand meine Adresse kennt kann er die auch im Internet angeben.

Das ist eben der Punkt: Ist man sich 100%ig sicher, dass man es eben nicht selbst war, dann bleibt einem am Ende nur übrig den Rechtsweg zu bestreiten.
Solange noch in dubio pro reo gilt, kann man noch darauf hoffen Rech zu bekommen, denn spätestens beim nachweis des angeblichen Vertragsschlusses dürfte geklärt werden, ob die Eingaben im Internet von einer IP-Adresse aus gemacht wurden, die seinem Internet-Zugang zugeordnet werden kann.
Anders sieht's aus, wenn er die Eingaben nicht gemacht hat, Sie aber der IP seines Heimnetzwerkes zugeordnet werden.
Wenn zum Beispiel jemand das ganze über ein ungeschütztes WLAN bei Ihm gemacht hat, dann ist er rechtlich gesehen "dran".