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Firma: onlinequiz.de GmbH

hilleshotmail3 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Freunde!
Ich bekam eine Werbemail von dieser, wie heute weiß, dubiosen Firma und öffnete sie. Ich klickte mich mal rein, sah, um was es sich handelte und schob sie gleich in den Spam. Das war am 6. Januar 2007.
Plötzlich bekam ich am: 24.01.2007 eine Rechnung über € 9,90, die ich nicht bezahlte, weil ich sie für einen Fake hielt. Dann hölrte ich nichts mehr von deiser Firma. Dann,am 14.02.07 bekam ich eine Letzte Mahnung für die Januarrechnung in Höhe von € 15,90 incl. Mahngebühr. Ich legte Widerspruch per Einschreiben mit der Begründung ein: ich hätte nie eine rechtsgültigen Vertrag mit der Fa. onlinequiz geschlossen, noch an irgendwelchen Quizspielen teilgenommen. Ruhe im Karton. Heute 22.05.07 bekomme ich wieder eine, aber diesmal keine "Letzte Mahnung" sondern eine 1.(!) Mahnung zur Februarrechnung in Höhe von € 12,90! Ich erhob wieder Einspruch per Einschreiben und Fax und empfahl den Herrschaften mich zu verklagen!
Wer hat Erfahrungen mit dieser Abzockfirma - hat sich wie verhalten -kann mir etwas (bitte nicht: Unbekannte Seiten öffnet man eben nicht!)dazu sagen?
Besten Dank im voraus!
Jürgen H.

gelöscht_23570 hilleshotmail3 „Firma: onlinequiz.de GmbH“
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Du hast Rechnung und Mahnung bekommen, per Briefpost oder eMail?

Edit: Hab mal ein wenig (nur ein klein wenig) gegoogelt

http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/38196-onlinequiz-gmbh.html

Gruß Alois



hilleshotmail3 gelöscht_23570 „Du hast Rechnung und Mahnung bekommen, per Briefpost oder eMail? Edit: Hab mal...“
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Rechnung und Mahnung kam per Briefpost!
Gegoogelt hatte ich dazu auch schon. Aber nur sich widersprechende Ergebnisse gefunden. Der Verbraucherschutz, den ich um Hilfe bitten wollte, verlangt Preise, die jeden Verbraucher in den Ruin treiben!

Thovan hilleshotmail3 „Rechnung und Mahnung kam per Briefpost! Gegoogelt hatte ich dazu auch schon....“
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Wenn es mich betreffen würde und ich 100%ig sicher bin, mit denen nie einen Vertrag abgeschlossen zu haben, dann würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und gegen den Widerspruch einlegen. Und dann abwarten, wie die beweisen wollen, dass ich doch einen Vertrag mit denen hätte.

Ob Du das auch so machst musst Du selbst entscheiden.

speedy27 Thovan „Wenn es mich betreffen würde und ich 100 ig sicher bin, mit denen nie einen...“
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Woher haben die denn deine Adresse? Es kann doch nur so sein, dass du nicht nur die Seite aufgemacht hast, sondern auch Eingaben, wie Adresse und ...... getätigst hast. Da hast du sicherlich nicht richtig aufgepasst und bekommst jetzt die "Rechnung". Sei also bitte vorsichtig.

Thovan speedy27 „Woher haben die denn deine Adresse? Es kann doch nur so sein, dass du nicht nur...“
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Wieso sollte er das gemacht haben?
Wenn jemand meine Adresse kennt kann er die auch im Internet angeben.

Das ist eben der Punkt: Ist man sich 100%ig sicher, dass man es eben nicht selbst war, dann bleibt einem am Ende nur übrig den Rechtsweg zu bestreiten.
Solange noch in dubio pro reo gilt, kann man noch darauf hoffen Rech zu bekommen, denn spätestens beim nachweis des angeblichen Vertragsschlusses dürfte geklärt werden, ob die Eingaben im Internet von einer IP-Adresse aus gemacht wurden, die seinem Internet-Zugang zugeordnet werden kann.
Anders sieht's aus, wenn er die Eingaben nicht gemacht hat, Sie aber der IP seines Heimnetzwerkes zugeordnet werden.
Wenn zum Beispiel jemand das ganze über ein ungeschütztes WLAN bei Ihm gemacht hat, dann ist er rechtlich gesehen "dran".

dl7awl Thovan „Wieso sollte er das gemacht haben? Wenn jemand meine Adresse kennt kann er die...“
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Solange noch in dubio pro reo gilt...

Sorry, "In dubio pro reo" ist ein Begriff aus dem Strafrecht ("Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten") und hier nicht anwendbar, denn wir befinden uns hinsichtlich eventueller Forderungen eindeutig im Zivilrecht, und man sollte ein "Abzock-Opfer" nicht unversehens zum "Angeklagten" umdeuten...

Mir ist natürlich klar, dass das auch gar nicht beabsichtigt war - aber darauf läuft es faktisch hinaus. Tatsächlich gemeint war sicherlich die Frage der Beweislast - aber da gehört eben die lateinische Formel nicht hin.

Nix für ungut, soll keine Besserwisserei sein, aber bei juristischen Themen können Klarheit und Genauigkeit manchmal von entscheidender Bedeutung sein...

Gruß, Manfred
mrblack191 hilleshotmail3 „Firma: onlinequiz.de GmbH“
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Laß dich einfach von denen Verklagen.

hilleshotmail3 mrblack191 „Laß dich einfach von denen Verklagen.“
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Ich habe den Herrschaften mitgeteilt: "Ihrer, eher unwahrscheinlichen Klage, sehe ich gelassen entgegen! Wir sehen uns vor Gericht!"

Danke, für die rege Beteiligung im Forum. Lasse wieder von mir hören, wie es ausgegangen ist!
hilleshomail3

PaoloP hilleshotmail3 „Firma: onlinequiz.de GmbH“
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Woher haben die deine Adresse wenn Du die Mail nur kurz gelesen hast?

Natürlich kann man sowas über die IP ermitteln, jedoch fehlen diesen dummdreisten Betrügern in der Regel dazu die Mittel.