Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Mal wieder Ebay.... :-(

Balzhofna / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen mein älteres T22 bei Ebay verkauft. War jede Menge Zubehör dabei, alles lief wunderbar. Zu Testzwecken war ein BS installiert und alle Treiber usw. auf einer 2. Partition gesichert. Nach ca. 7 Tagen nach Versand des Notebooks habe ich eine Mail erhalten, dass das Notebook defekt wäre und der Käufer es zurück geben möchte. Er meinte, das Display hätte schlieren, wäre unschart und das Notebook würde von Zeit zu Zeit ausgehen.
Ich habe über drei Jahre mit dem Teil gearbeitet und nie Probleme damit gehabt. Ich habe alles 4x in Polsterfolie eingepackt und in einen großen Karton voller Schaumstoffwürfel gepackt. Vom Versand kann das nicht kommen.
Ich habe auch die Seriennummer des Notebooks aufgeschrieben. Was meint ihr dazu?
Mfg

gelöscht_96523 Aragorn75 „Wenn du gewerblich verkauft hast, musst du es wohl zurück nehmen... Wenn du es...“
Optionen

Als Privatverkäufer braucht man nur kein Widerrufsrecht/Gewährleistung geben wenn man selbiges in der Auktion ausschließt! Sollte balzhofna das getan haben kann er sich gemütlich zurücklehnen. Sollte er das NICHT getan haben, muss er Gewährleistung geben.

Jein Olaf19