Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Mal wieder Ebay.... :-(

Balzhofna / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen mein älteres T22 bei Ebay verkauft. War jede Menge Zubehör dabei, alles lief wunderbar. Zu Testzwecken war ein BS installiert und alle Treiber usw. auf einer 2. Partition gesichert. Nach ca. 7 Tagen nach Versand des Notebooks habe ich eine Mail erhalten, dass das Notebook defekt wäre und der Käufer es zurück geben möchte. Er meinte, das Display hätte schlieren, wäre unschart und das Notebook würde von Zeit zu Zeit ausgehen.
Ich habe über drei Jahre mit dem Teil gearbeitet und nie Probleme damit gehabt. Ich habe alles 4x in Polsterfolie eingepackt und in einen großen Karton voller Schaumstoffwürfel gepackt. Vom Versand kann das nicht kommen.
Ich habe auch die Seriennummer des Notebooks aufgeschrieben. Was meint ihr dazu?
Mfg

Aragorn75 Balzhofna „Mal wieder Ebay.... :-(“
Optionen

Wenn du gewerblich verkauft hast, musst du es wohl zurück nehmen...

Wenn du es Privat verkauft hast, würde ich sagen, hat der Käufer Pech gehabt...
Als Privatverkauf bist du von dem Umtauschrecht/Widerrufrecht ausgeschlossen...


Würde dem Käufer die Sachlage schildern und gut... kann natürlich eine negative Bewertung geben, da muss man dann schauen wie es weiter geht...

gelöscht_96523 Aragorn75 „Wenn du gewerblich verkauft hast, musst du es wohl zurück nehmen... Wenn du es...“
Optionen

Als Privatverkäufer braucht man nur kein Widerrufsrecht/Gewährleistung geben wenn man selbiges in der Auktion ausschließt! Sollte balzhofna das getan haben kann er sich gemütlich zurücklehnen. Sollte er das NICHT getan haben, muss er Gewährleistung geben.

Olaf19 gelöscht_96523 „Als Privatverkäufer braucht man nur kein Widerrufsrecht/Gewährleistung geben...“
Optionen
> Als Privatverkäufer braucht man nur kein Widerrufsrecht /
> Gewährleistung geben wenn man selbiges in der Auktion ausschließt!


Diese Aussage trifft nur auf die Gewährleistung zu - das Widerrufsrecht braucht man dagegen nicht auszuschließen, da die Fernabsatzregelung im BGB nur gewerbliche Händler trifft.

CU
Olaf
Olaf19 Balzhofna „Mal wieder Ebay.... :-(“
Optionen

...ebay kann nichts dafür. Hättest du das Notebook stattdessen in einem Computermagazin inseriert und hätte es der Käufer auf diesem Wege erworben, wäre es zu den gleichen Problemen gekommen - ebay ist schließlich nur die Verkaufsplattform.

Nur so ein Gedanke, weil Formulierungen wie "mal wieder ebay" suggerieren, dass es ebay ist, das die Probleme verursacht.

Zur Sache: wie aragorn schon schreibt, das Recht ist eindeutig auf deiner Seite. Du brauchst das Notebook als privater Verkäufer nicht zurückzunehmen - immer vorausgesetzt, dass du dir wirklich 100% sicher bist, dass es zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sachmängeln war (sofern diese in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt werden und dem Käufer somit bekannt waren) und dass die Verpackung wirklich so robust war, dass man einen Transportschaden ausschließen kann.

Deiner Schilderung nach scheint es so gewesen zu sein.

Versuche aber, wenn es irgend geht, dich mit dem Käufer im Guten zu einigen, insbesondere um eine negative Bewertung doch noch zu vermeiden. Wenn es dir gelingt, ihm diplomatisch klar zu machen, dass du dich korrekt verhalten hast, sieht er es vielleicht ein und bewertet dich nicht.

CU
Olaf

Balzhofna Olaf19 „Eine grundsätzliche Anmerkung...“
Optionen

Tut mir leid, ich wollte nicht suggerieren, dass Ebay daran Schuld hat.
Natürlich bin ich privater Verkäufer und ich versuche jetzt mich irgendwie mit dem Käufer zu einigen. Ich persönlich habe das Gefühl, dass da etwas nicht stimmt, aber ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
mfg

siggi12 Balzhofna „Tut mir leid, ich wollte nicht suggerieren, dass Ebay daran Schuld hat....“
Optionen

Ach Seriennummer aufschreiben reicht nicht ein Foto davon machen und mit in die Artikelbeschreibung setzen dass schreckt unseriöse Käufer gleich ab und ist Beweiskräftiger.

Borlander Balzhofna „Tut mir leid, ich wollte nicht suggerieren, dass Ebay daran Schuld hat....“
Optionen

Weiß der Käufer denn schon, daß Du Dir die Seriennummer notiert hast? Lass Dir ggf. Photos von den genannten Mängeln zukommen. Das unscharfe Display könnte ja u.U. schon von einer falsch eingestellten Auflösung herrühren, und wenn ein Notebook nach einiger Zeit in den Standby geht ist das auch nicht ungewöhnlich (so man nicht gerade dran arbeitet)...

Gruß
Borlander

Crusty_der_Clown Balzhofna „Mal wieder Ebay.... :-(“
Optionen

Hallo,

zum Sachverhalt möchte ich hier mal gar nichts schreiben, da wurde eigentlich alles schon gesagt.

Erfahrungsgemäß werden hier aber viele User reinschauen und der eine oder andere davon wird vielleicht in einiger Zeit mal das gleiche Problem bekommen können.

Gerade bei hochpreisigen Artikeln würde ich drüber nachdenken, ob eine Kennzeichnung mit nicht zerstörungsfrei abziehbaren Etiketten nicht evtl. sinnvoll ist. Diese sollten natürlich vorher individuell bedruckt/markiert/bestempelt/beschrieben werden, damit nicht einfach ein anderes Etikett ersatzweise draufgeklebt wird. Um solche Etiketten geht es: http://www.avery-zweckform.com/de1/main.jsp?action=product.Hierarchy&bct=4&bcn=Sicherheits-Etiketten&node=10204&display=A

Bei Aufträgen, wo mein Baugefühl mir schon sagt, daß Vorsicht angebracht ist, mache ich das und bin bisher damit noch nicht auf die Nase gefallen.

Allerdings sind solche Etiketten nicht ganz billig, aber es kann ja jeder drüber nachdenken, ob es für ihn sinnvoll ist oder nicht.

Gruß
Jürgen

Data Junkey Crusty_der_Clown „Etwas OT: Kleiner Tip...“
Optionen

Die Zweckform Sicherheitsetiketten sind eine klasse Idee :-)