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News: Abzocke 2.0

Jagd auf Filesharer

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Tausende von Abmahnungen gegen Filesharer des Spiels Dream Pinball 3D spülen nicht nur Geld in die Kassen: Sie dienen auch als Testballon, ob man die User nicht noch weiter abzocken kann. Wer einmal zahlt, zahlt auch zweimal. Bis zu £600 sollen die erwischten Sharer zahlen, sonst gehts vor Gericht, auch wenn die Tat abgestritten wird.

Einige Filesharer hatten angegeben, Fremde hätten ihren Computer übernommen und seien für das Filesharing verantwortlich. Die Firma Davenport Lyons, die Filesharer im Auftrag jagd, meint dazu, man müsse schon selbst auf seinen Computer aufpassen.

Die Jagd geht jedenfalls weiter. Ein Gerichtsurteil dazu steht noch aus.

Quelle: The Register

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gerhard38 Data Junkey „ Hohn hin oder her. Wer sich auf den Rechtsstaat beruft, sollte wissen, dass in...“
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Hohn hin oder her. Wer sich auf den Rechtsstaat beruft, sollte wissen, dass in einem Rechtsstaat jeder so lange für unschuldig an zu sehen ist, bis ein Gericht ein gegenteiliges Urteil gesprochen hat. Das steht im Grundgesetz.
Eben, eben! Und die Konsequenz davon ist, dass ausschließlich(!) Unschuldige vor Gericht gestellt werden, denn erst durch das Gerichtsurteil werden sie - möglicherweise - zu Schuldigen. Es ist daher absurd sich darüber zu beklagen, dass (juridisch) Unschuldige vor Gericht gestellt werden - es kann gar nicht anders sein, denn alles andere wäre ja entweder eine Vorverurteilung oder aber man dürfte überhaupt keine Gerichtsverfahren mehr abwickeln, wenn es verboten würde, (juridisch!) Unschuldige vor Gericht zu stellen.

Und ebenso absurd ist es, wenn die Behauptung eines Beklagten, er habe das ihm zur Last gelegte Delikt nicht begangen, genügen würde, dass er nicht vor Gericht gestellt werden dürfte. Da wäre es doch dann das einfachste, grundsätzlich einmal alles zu leugnen und abzustreiten - und schon müsste die Behörde alle Ermittlungen einstellen. So weit wird es so bald nicht kommen, schätze ich mal ;)

Und nicht minder absurd ist es, sich darüber zu beklagen, dass Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten: Wen sonst außer (juridisch) Unschuldige sollte man denn einer Überprüfung unterziehen, wenn es grundsätzlich erst ein Gericht ist, das eine allfällige (juridische) Schuld feststellt? Die Ermittlungsarbeit geht üblicherweise dem Gerichtsverfahren voraus. Die per Gerichtsurteil schon schuldig Gesprochenen braucht man im Nachhinein (nach erfolgtem Schuldspruch) nicht erst daraufhin zu untersuchen, ob sie die Tat, deretwegen sie verurteilt wurden, begangen haben (höchstens in einem Revisionsverfahren), denn genau das war ja der Sinn und Inhalt des Gerichtsverfahrens, dem bisher (juridisch) Unschuldigen seine Schuld nachzuweisen.
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