Tausende von Abmahnungen gegen Filesharer des Spiels Dream Pinball 3D spülen nicht nur Geld in die Kassen: Sie dienen auch als Testballon, ob man die User nicht noch weiter abzocken kann. Wer einmal zahlt, zahlt auch zweimal. Bis zu £600 sollen die erwischten Sharer zahlen, sonst gehts vor Gericht, auch wenn die Tat abgestritten wird.
Einige Filesharer hatten angegeben, Fremde hätten ihren Computer übernommen und seien für das Filesharing verantwortlich. Die Firma Davenport Lyons, die Filesharer im Auftrag jagd, meint dazu, man müsse schon selbst auf seinen Computer aufpassen.
Die Jagd geht jedenfalls weiter. Ein Gerichtsurteil dazu steht noch aus.
Quelle: The Register
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Da sieht man´s wieder. Im Laden "mitnehmen" ist im Zweifelsfalle billiger. Und außerdem wird dann nicht der freundliche Hersteller geschädigt, sondern "nur" der Einzelhändler - was dem Herststeller bestimmt ziemlich egal sein wird. Wer unbedingt saugen muß, zahlt dafür ca. 880 Euro zzgl. Anwalts- & Gerichtskosten - sofern er unterliegt. Wer dieses Spiel also unbedingt benötigt, sollte versuchen es gebraucht zu erstehen. Die Sache kommt wesentlich billiger und wenn man das Spiel über hat, kann man es ja auch wieder weiter veräußern - und hat dadurch möglicherwiese gar keine Kosten.
Gröhl!
[hohn]
Das sollte man ins Grundgesetz aufnehmen: Jeder Verdächtige oder Beschuldigte, der die ihm zur Last gelegte Tat abstreitet, gilt sofort als unschuldig und wird nicht weiter verfolgt oder gar vor Gericht gestellt!
[/hohn]
Einige Filesharer hatten angegeben, Fremde hätten ihren Computer übernommen und seien für das Filesharing verantwortlich.
Die haben wahrscheinlich alle Nickels gelesen und sich hier mit guten Ausreden eingedeckt. :)
Man sollte diese Leute einmal fragen, was sie selbst vorschlagen würden, was eine Firma, die ihre Rechte wahren will, für Möglichkeiten dazu bekommen sollte - und wenn schon nicht die Firma selbst, dann der Rechtsstaat. Denn etwas zum Recht zu erklären und Verstöße dagegen mit Strafe zu bedrohen, aber gleichzeitig keine Möglichkeit zu bieten, die Einhaltung des Rechts überprüfen oder überwachen zu können, ist wenig effizient.
Hi,
wenn sie Nickles lesen würden wüssten sie aber wie sie ihren PC sichern.
Übrigens:
Die haben wahrscheinlich alle Nickels gelesen und sich hier mit guten Ausreden eingedeckt. :)
Ist das NickLES-Logo oben links zu klein?
Gruss
Marcel
[hohn] Der Industriezweig, der sich auf die Verfolgung der kleinen Filesharerspezialisiert hat, verdient mit Erpressung durch die Angst der armen Leute, mehr Geld, als sie verdienen würden, wenn sie der Arbeit nach gehen würden, die sie aufgrund ihrer Berufe, eigentlich machen sollten. Solche kri... fragwürdigen Machenschaften, könnte man durch aus als Selbstjustiz bezeichnen, was in jedem Fall strafbar ist. Diese Gestalten rechtfertigen ihr Handeln dann im Namen der Rechtsstaatlichkeit. [/hohn] Die Verfolger ziehen letzten Endes nur dem Industriezweig, der sie beauftragt hat, das Geld aus der Tasche. Alle Anderen, gehen am Ende leer aus. Die machen im Prinzip, damit nur ihre eigene Kundschaft kaputt. Die Erwischten bereiten der gesamten C- Industrie Milliarden Umsätze, weil die nicht nur ausschließlich, gesaugte Soft haben, sondern auch einiges drum herum. Hardware, Kleinzeug, PC- Zeitschriften, ...etc. Und gerade diese Klientel braucht davon eine ganze Menge. Viele Leute scheinen zu Vergessen, wie viel ein großer Bereich, der C- Branche, dem Datenhunger der Sauger, alleine schon wegen dem Umsatz, den die produzieren, zu verdanken haben. Von den fallenden Preisen, die sich aus größeren Absatz- Zahlen ergeben, haben schließlich alle was. Wenn die Firmen, das Geld, was sie für die Verfolgung ihrer eigenen Kunden verschwenden, in die Preise ihrer Produkte einfließen lassen würden, dann könnten sie in doppelter Hinsicht mehr verdienen. Letzten Endes geben die kleinen Leute nicht mehr Geld aus, als sie Einkommen haben. Die Frage ist nur, wer dass kassiert. Die Firmen, die jetzt so laut tönen, sie seien um ihre Rechte betrogen worden, sind doch genau die, die am meisten ihrer Produkte, gerade an jene Klientel verkaufen. Denn genau diese Leute, haben doch dafür gesorgt, dass der Hardware- Standard heute so ist, wie er ist, und dass ist weider die Vorraussetzung, dass die geklaute Soft überhaupt läuft. Würde es die Hard nicht geben, würde auch die Soft keinen Sinn machen. Nur um bei Nickles zu posten, oder ein paar Kochrezepte, in Form eines WordPad Dokuments, braucht niemand eine 128Mb Graka, Direct-X9, Dolby Digital Onboard- Sound, ...usw. Ich schätze, der Schuss, den die Industrie da abgefeuert hat, wird für die nach hinten los gehen, denn das Geld, was die Erwischten Strafe Zahlen müssen, ist für die gesamte C- Branche für immer verloren. Schade für alle, weil keiner was davon hat.
Eben, eben! Und die Konsequenz davon ist, dass ausschließlich(!) Unschuldige vor Gericht gestellt werden, denn erst durch das Gerichtsurteil werden sie - möglicherweise - zu Schuldigen. Es ist daher absurd sich darüber zu beklagen, dass (juridisch) Unschuldige vor Gericht gestellt werden - es kann gar nicht anders sein, denn alles andere wäre ja entweder eine Vorverurteilung oder aber man dürfte überhaupt keine Gerichtsverfahren mehr abwickeln, wenn es verboten würde, (juridisch!) Unschuldige vor Gericht zu stellen.
Und ebenso absurd ist es, wenn die Behauptung eines Beklagten, er habe das ihm zur Last gelegte Delikt nicht begangen, genügen würde, dass er nicht vor Gericht gestellt werden dürfte. Da wäre es doch dann das einfachste, grundsätzlich einmal alles zu leugnen und abzustreiten - und schon müsste die Behörde alle Ermittlungen einstellen. So weit wird es so bald nicht kommen, schätze ich mal ;)
Und nicht minder absurd ist es, sich darüber zu beklagen, dass Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten: Wen sonst außer (juridisch) Unschuldige sollte man denn einer Überprüfung unterziehen, wenn es grundsätzlich erst ein Gericht ist, das eine allfällige (juridische) Schuld feststellt? Die Ermittlungsarbeit geht üblicherweise dem Gerichtsverfahren voraus. Die per Gerichtsurteil schon schuldig Gesprochenen braucht man im Nachhinein (nach erfolgtem Schuldspruch) nicht erst daraufhin zu untersuchen, ob sie die Tat, deretwegen sie verurteilt wurden, begangen haben (höchstens in einem Revisionsverfahren), denn genau das war ja der Sinn und Inhalt des Gerichtsverfahrens, dem bisher (juridisch) Unschuldigen seine Schuld nachzuweisen.
mensch, gerhard, es heisst juriSTIsch. sonst ist der Beitrag jut.