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News: Keine Anpassung an neue Technik

Aus für Online-Videorekorder

Redaktion / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen weiteren derben Rückschlag muss die Privatkopie hinnehmen: Das OLG Dresden verbietet Online-Videorekorder der Firma Shift-TV. User konnten dort TV-Aufnahmen anfertigen lassen, um sie später downzuloaden. Im heimischen Bereich werden TV-Aufnahmen als Privatkopie geduldet. Die zu klärende Frage war, ob eine andere Person die Aufnahmen im Auftrag anfertigen darf.

Das seltsame Urteil des Gerichts: Wenn es eine Person wäre, dann ja, aber da es eine Firma macht, ist es ein Verstoss gegen das Urheberrecht.

Quelle: Golem

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cbuddeweg Redaktion „Aus für Online-Videorekorder“
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Mal abgesehen von dem Thema Privatkopie - gibt es eigentlich noch etwas in der Glotze, was sich lohnt aufzuzeichnen?

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