Einen weiteren derben Rückschlag muss die Privatkopie hinnehmen: Das OLG Dresden verbietet Online-Videorekorder der Firma Shift-TV. User konnten dort TV-Aufnahmen anfertigen lassen, um sie später downzuloaden. Im heimischen Bereich werden TV-Aufnahmen als Privatkopie geduldet. Die zu klärende Frage war, ob eine andere Person die Aufnahmen im Auftrag anfertigen darf.
Das seltsame Urteil des Gerichts: Wenn es eine Person wäre, dann ja, aber da es eine Firma macht, ist es ein Verstoss gegen das Urheberrecht.
Quelle: Golem
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Mal abgesehen von dem Thema Privatkopie - gibt es eigentlich noch etwas in der Glotze, was sich lohnt aufzuzeichnen?