Einen weiteren derben Rückschlag muss die Privatkopie hinnehmen: Das OLG Dresden verbietet Online-Videorekorder der Firma Shift-TV. User konnten dort TV-Aufnahmen anfertigen lassen, um sie später downzuloaden. Im heimischen Bereich werden TV-Aufnahmen als Privatkopie geduldet. Die zu klärende Frage war, ob eine andere Person die Aufnahmen im Auftrag anfertigen darf.
Das seltsame Urteil des Gerichts: Wenn es eine Person wäre, dann ja, aber da es eine Firma macht, ist es ein Verstoss gegen das Urheberrecht.
Quelle: Golem