Einen weiteren derben Rückschlag muss die Privatkopie hinnehmen: Das OLG Dresden verbietet Online-Videorekorder der Firma Shift-TV. User konnten dort TV-Aufnahmen anfertigen lassen, um sie später downzuloaden. Im heimischen Bereich werden TV-Aufnahmen als Privatkopie geduldet. Die zu klärende Frage war, ob eine andere Person die Aufnahmen im Auftrag anfertigen darf.
Das seltsame Urteil des Gerichts: Wenn es eine Person wäre, dann ja, aber da es eine Firma macht, ist es ein Verstoss gegen das Urheberrecht.
Quelle: Golem
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Ansichts- und Geschmackssache, cbuddeweg.
Ich gucke gerne Dokus im Fernsehen. Oder mal ein Spielfilm. Band of Brothers hat sich für mich gelohnt aufzunehmen, da ich nich so lange aufbleiben konnte (hätte den nächsten Tag nicht überstanden ;-)
Ich nehm mit onlinetvrecorder.com auf, das find ich einfach genial.
Gruß,
BigBossBigge