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Eigentuemer .com und .de Domain anonymisieren?

hawkin / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,

gibt es eine Moeglichkeit eine .com-Domain und eventuell auch eine .de-Domain zu beantragen, ohne, dass jemand anders per denic.de oder andere Dienste im Internet fuer .com - Domains meinen Namen herauszubekommen?

Ist ne ganz lege Sache die ich ins Netz stellen moechte, aber ich moechte nicht, dass jeder weiss wer hinter der Sache steckt.

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Thovan Olaf19 „ Meines Erachtens totaler Unsinn. Weil du meine Argumentation nicht im Ansatz...“
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Gerade das (die Meinungsfreiheit mit Füßen treten) mache ich eben nicht!

Ich hab Dein zweites Posting mit Deiner fiktiven Homepage-Adresse durchaus gelesen.

Nur scheint Dir nicht bewusst zu sein, dass Meinungsfreiheit und die Angabe von Adressdaten hier zwei verschieden Problematiken sind.
Und genauso würde es auch rechtlich behandelt.
Auf der einen Seite ist die Meinungsfreiheit, die Dir keiner Absprechen kann (solange Du dabei nicht die Rechte Dritter verletzt!).
Von der kannst Du Gebrauch machen und wie Du unter Beweis stellst machst Du das auch ausgiebig.

Die andere Seite sind Adressangaben bei der DENIC.
Zunächst einmal ist die Angabe Deiner Adress- und Kontaktdaten sowie deren Veröffentlichung Bestandteil Deines Vertrages mit DENIC und Resellern.
Und genau da könnten wir schon aufhören zu diskutieren, denn es wird niemand gezwungen, diese Bestandteile zu akzeptieren.
Wenn das jemandem nicht passt, dann ist er nicht gezwungen einen Vertrag abzuschliessen.
Hier herscht kein Konkludenzzwang für den Registrierenden (umgedreht für die DENIC aufgrund Ihrer "Monopolstellung" wahrscheinlich schon).

Die Dritte Sache sind die Belästigungen oder Nachstellungen aufgrund Deiner Internetseite.
Die hat (rein rechtlich betrachtet) weder etwas mit Deinem Recht auf Meinungsfreiheit noch mit Deinem Vertrag mit der DENIC zu tun.

Bei einem Streitfalle würde zuerst geklärt, ob man mit Meinungsäußerungen sein Recht auf freie Meinungsäußerung "überdehnt" hast, weil mit der Äußerung der Meinung die Rechte eines Anderen verletzt hast.
Weiterhin würde dann geprüft, ob dessen Reaktion eigene Rechte verletzt hat (sprich ob sie objektiv betrachtet tatsächlich auch einen Straftatbestand erfüllt, oder ob der Betroffene (das "Opfer") nur empfindlich reagiert.)

Diese Dinge werden in bewusst getrennt von den Gerichten verhandelt, und das obwohl Sie (indirekt) miteinander in Zusammenhang stehen.

Zum Deutschen Rechtssystem:
Hast Du schonmal so eine Nachforschung nach Adressdaten beim Webhoster Deinem Anwalt in Auftrag gegeben?
Ich denke nicht, denn sonst wüsstest Du um die Langwierigkeit und Kosten einer solchen Aktion (Dein Anwalt möchte ja auch gut bezahlt werden).
So ein Nachforschungsprozess wird an irgendeiner Stelle ins Stocken geraten.
Hier herrscht durchaus noch Verbesserungbedarf in unserem Rechtssystem, aber das ist eine andere Sache.

Übrigens: Mit etwas Verständnis für unsere Rechtssystem fällt auf, dass die Meinungsfreiheit durch die Angabe von Kontaktdaten kein bisschen beschnitten wird, sondern erst durch die Leute, die Dir Deine Meinung übelnehmen - und genau dagegen kannst Du rechtlich vorgehen.

Deine Behauptung (und mehr ist es nicht), dass die Erfordernis dieser Angaben ein Grundrecht "mit Füßen getreten" würden muss erstmal belegt werden.
Denn Du siehst hier Zusammenhänge, die da nicht sind.

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de jure vs. de facto Olaf19
Grau ist alle Theorie... Olaf19
Vorsicht! Olaf19
Danke !!!!!!! hawkin