Wer GEZ kassieren will, darf nicht verschlüsseln. Das befürchten aber die öffentlich-rechtlichen TV-Sender, mehr noch: Netzbetreiber sollen das ÖR-Angebot auf ihrer Homepage präsentieren, keine Wucherpreise für die Durchleitung verlangen und die Sender nicht durch "Umlegung von Kanalplätzen" benachteiligen.
Das fordern auch die Privaten, allerdings ist deren Überleben nicht durch milliardenschwere GEZ-Gebühren gesichert.
Die Trennung von Plattform und Inhalt ist der Dreh- und Angelpunkt, einfach ausgedrückt: Netzbetreiber wie die DTAG sollen keine Angebote machen, die dem TV Konkurrenz machen könnten, und diese auch noch mit fiesen Tricks pushen. Regulierung statt freiem Markt wird also gefordert. Angesichts der Befürchtung, dass die GEZ wohl nie abgeschafft wird, wird diese Regulierung wohl kommen, auch für die Privaten. Nur wer sagt denn, dass die DTAG oder ein anderer Netzbetreiber nicht vielleicht ein viel besseres Angebot auf die Beine stellt als ZDF oder ARD? Wenn man das von vorneherein verbietet, wird man das nie wissen. Die bisherigen Angebote der Öffentlich-rechtlichen sind jedenfalls mager, wie man an der ZDF-Mediathek sieht oder an vereinzelten Beiträgen bei ARD oder den Dritten. Da wird man den Verdacht nicht los, dass mit diesen Feigenblättern nur die GEZ für Internet-PCs gerechtfertigt werden soll. Allerdings haben die Netzbetreiber bisher auch nicht mehr zu bieten, eher noch weniger.
Es komme für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland entscheidend darauf an, in der Flut der Bits und Bytes künftig noch gefunden zu werden, sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. Fein, gilt das dann für jeden? Werbung für die eigenen Marken gibt es nicht kostenlos.
Andererseits betreiben die Öffis zahlreiche Internet-Portale mit mehr als nur TV-Inhalten und kommen damit auch anderen Anbietern in die Quere. Das ist OK? Wer schützt die anderen vor den Öffis?
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Ja, kutte1;)
Zum Datum möchte ich mal nichts sagen...Aber Kutte1, weißt Du was so alles unter ( Rundfunk ) fällt? Ich, als Rundfunktechniker
weiß das, obwohl ich die meiste Zeit als Auvis-techniker gearbeitet habe.
Ich möchte Dir abraten Dich mit gerichtlichen Schritten durchsetzen zu wollen. Obwohl, das Datum, da ist was faul?!
Was ich Dir raten würde.: Schleunigst Widerspruch gegen das Datum einzulegen und Dich bereit erklären, den offenen Betrag von Januar 2007 bis jetzt zu begleichen, sobald Dir dieser begründet vorgelegt wird!
Übrigens ist es uninteressant ob Du ein Radio hast oder nicht. Ein Fernseher reicht zum sehen und hören. Sowas wie die GEZ gehört in die Steinzeit.
Ich wohne in einem Land wo diese Gebühren abgeschafft wurden, und zwar aus Gründen der Werbung. Wer werben will, kann dafür
reichlich Geld verlangen, und braucht deshalb nicht auch noch eine Gebühren-erhebung!
Nein, kutte1, niemand macht sich über einen Neuling lustig. Diese :D smileys werden als Ausdruck ( fröhlich oder auch Ärger ) überall gebraucht. ;)
Gruß, hans