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Darf die Kfz-versicherung das verlangen?

kaddy4 / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo.Ja ich weiss, das gehört hier vielleicht nicht rein, aber es gibt hier so viele Experten, da wollt ich einfach mal um Rat fragen.
Es geht darum:
Wir hatten mal vor ca. 1,5 Jahren eine Kfz-versicherung abgeschlossen.Der Name ist nicht wichtig.Eine normale Grundversicherung ohne Voll- und Teilkasko. So, da wir damals knapp bei Kasse waren, konnten wir die Beträge nicht bezahlen. Wir wurden dann nach ca. 3 Monaten auch gekündigt. Da sind dann kosten von ca. 200 € entstanden. Die konnten wir nicht einfach vom Ärmel rausschütteln. So ging das weiter, bis es bei der Inkasso gelandet ist. Zuletzt dann beim Gerichtsvollzieher. So, wir beschlossen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das hat alles auch gut geklappt. Die Raten sind bezahlt. Der Gerichtsvollzieher hat monatlich immer ein Betrag von 3.60€ für sich behalten, der Rest ging an die Versicherung. So, meiner Meinung nach hatte ich geglaubt, das die Sache damit abgeschlossen ist. Fehlanzeige. Vorgestern kam ein hübscher Brief von der Versicherung reingeflattert, dass noch eine offene Forderung bestehen würde. Da war ich erstmal baff.
Da steht:
Vorgerichtliche Mahnkosten 5€
Kosten lt. Mahnbescheid 19€
Kosten lt. Vollstreckungsbescheid 1€
Pfändungsauftrag ??? 2€
Gerichtsvollzieherkosten 18€
Einwohnermeldeamtauskunft 4.99€
Pfändungsauftrag 2€
Kostenzinsen aus 20,00 4.00%, 02.12.05 - 18.07.06 0,50€
usw.

Ich finde das ist ziemlich dreist. Warum haben die mir das nicht vorher in Rechnung gestellt, bevor sie die Akte weiter an die Inkasso, und dem Gerichtsvollzieher weiterleiten. Warum musste ich das alles nicht gleich an den Gerichtsvollzieher in monatlichen Raten zahlen.

Aber irgendwie kommt mir das komisch vor, muß die Versicherung für diese Kosten denn nicht selbst aufkommen?

Ich hatte da schonmal so einen ähnlichen Fall, da hat mir die Telefongesellschaft, irgendwelche Bankgebühren in Rechnung gestellt. Das hat sich angehäuft bis es am ende ein Betrag von ca 300€ wurde. Muss man sich vorstellen. Von angeblich 20€ nicht bezahltem Betrag. Wir haben uns geweigert die 20€ zu bezahlen. Die hatten das ständig versucht vom Konto abzuheben, aber wenn nichts drauf ist, geht es schlecht. Die kosten haben sie uns in Rechnung gestellt. Wir hatten aber gar nicht mehr telefoniert. Wir waren uns 100% sicher, dass die die 20€ aus der Luft gegriffen haben.
Dann ging ich zum Anwalt. Er hat ausdrücklich versichert, dass die diese Bankgebühren nicht in Rechnung stellen dürfen, dafür müssen die selbst aufkommen. Ergebnis: Ich hab den Fall gewonnen. Musste lediglich 50€ an den Anwalt bezahlen. Besser wie 300€ zu zahlen.

So was empfiehlt sich jetzt in meiner Lage. Soll ich einfach abwarten...oder gleich zum Anwalt?
Mein Mann sagt: Besser das Geld an den Anwalt zahlen, als der Versicherung.

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Nun... gelöscht_137978
gelöscht_137978 kaddy4 „Ja das sind halt noch 80€ gewesen. Die hab ich glaub vergessen zu erwähnen....“
Optionen

ja.
Sie das mal so. Du bist Blumenhändler oder vom Cateringservice und erbringst eine Leistung. Der Kunde ist nicht da oder will nicht mehr.
Anschliesend wirfst du das Buffet oder das Gesteck weg, weil keine Verwendung.
Wer zahlt? Der der den Auftrag (du) gegeben hat und die Entlohnung (auch wenn die Ware nicht angenommen wurde) nicht erbringen will oder der Hersteller (Versicherung)?

Die Vernunft mußt dir doch sagen, das der, der eine Leistung annimmt, auch den Gegenwert erbringen muß. Mit all den Folgen, wenn es später Probleme gibt die durch dich herbeigeführt wurde. Die Versicherung ist bestimmt nicht scharf drauf, sich mit kleinen Fischen (sorry) um 80 Euro zu schlagen.

Ich unterstelle einfach mal, das 2 Erwachsene 80 Euro aufbringen können. Das Thema sollte dann erledigt sein und schont Nerven.

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Wieso denn das? peterson
Wieso denn das? GarfTermy
Ergänzung Tom West