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Darf die Kfz-versicherung das verlangen?

kaddy4 / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo.Ja ich weiss, das gehört hier vielleicht nicht rein, aber es gibt hier so viele Experten, da wollt ich einfach mal um Rat fragen.
Es geht darum:
Wir hatten mal vor ca. 1,5 Jahren eine Kfz-versicherung abgeschlossen.Der Name ist nicht wichtig.Eine normale Grundversicherung ohne Voll- und Teilkasko. So, da wir damals knapp bei Kasse waren, konnten wir die Beträge nicht bezahlen. Wir wurden dann nach ca. 3 Monaten auch gekündigt. Da sind dann kosten von ca. 200 € entstanden. Die konnten wir nicht einfach vom Ärmel rausschütteln. So ging das weiter, bis es bei der Inkasso gelandet ist. Zuletzt dann beim Gerichtsvollzieher. So, wir beschlossen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das hat alles auch gut geklappt. Die Raten sind bezahlt. Der Gerichtsvollzieher hat monatlich immer ein Betrag von 3.60€ für sich behalten, der Rest ging an die Versicherung. So, meiner Meinung nach hatte ich geglaubt, das die Sache damit abgeschlossen ist. Fehlanzeige. Vorgestern kam ein hübscher Brief von der Versicherung reingeflattert, dass noch eine offene Forderung bestehen würde. Da war ich erstmal baff.
Da steht:
Vorgerichtliche Mahnkosten 5€
Kosten lt. Mahnbescheid 19€
Kosten lt. Vollstreckungsbescheid 1€
Pfändungsauftrag ??? 2€
Gerichtsvollzieherkosten 18€
Einwohnermeldeamtauskunft 4.99€
Pfändungsauftrag 2€
Kostenzinsen aus 20,00 4.00%, 02.12.05 - 18.07.06 0,50€
usw.

Ich finde das ist ziemlich dreist. Warum haben die mir das nicht vorher in Rechnung gestellt, bevor sie die Akte weiter an die Inkasso, und dem Gerichtsvollzieher weiterleiten. Warum musste ich das alles nicht gleich an den Gerichtsvollzieher in monatlichen Raten zahlen.

Aber irgendwie kommt mir das komisch vor, muß die Versicherung für diese Kosten denn nicht selbst aufkommen?

Ich hatte da schonmal so einen ähnlichen Fall, da hat mir die Telefongesellschaft, irgendwelche Bankgebühren in Rechnung gestellt. Das hat sich angehäuft bis es am ende ein Betrag von ca 300€ wurde. Muss man sich vorstellen. Von angeblich 20€ nicht bezahltem Betrag. Wir haben uns geweigert die 20€ zu bezahlen. Die hatten das ständig versucht vom Konto abzuheben, aber wenn nichts drauf ist, geht es schlecht. Die kosten haben sie uns in Rechnung gestellt. Wir hatten aber gar nicht mehr telefoniert. Wir waren uns 100% sicher, dass die die 20€ aus der Luft gegriffen haben.
Dann ging ich zum Anwalt. Er hat ausdrücklich versichert, dass die diese Bankgebühren nicht in Rechnung stellen dürfen, dafür müssen die selbst aufkommen. Ergebnis: Ich hab den Fall gewonnen. Musste lediglich 50€ an den Anwalt bezahlen. Besser wie 300€ zu zahlen.

So was empfiehlt sich jetzt in meiner Lage. Soll ich einfach abwarten...oder gleich zum Anwalt?
Mein Mann sagt: Besser das Geld an den Anwalt zahlen, als der Versicherung.

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gelöscht_137978 kaddy4 „Darf die Kfz-versicherung das verlangen?“
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ich bin kein Experte, kann dir daher nur meine Meinung zu dem Problem sagen.

Die kurze Antwort, JA.

Die lange Antwort mit meiner Sichtweise:

Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, die du aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bezahlen konnstest und in Rückstand gerietst.
Die Versicherung hat jedoch ein Anrecht auf bezahlung ihrer erbrachten Leistung.
Um nun zu seinem Geld zu kommen, grief sie zu ihrem Recht, das Geld eintreiben zu lassen.
Dies verursacht Kosten. Da du der Verursacher bist, hast du diese Mehrkosten auch zu tragen, weil sie in direktem Zusammenhang zu deinem Verzug stehen.
Wenn ich die Summen, die oben genannt werden, würde ich garnicht lange überlegen, sondern bezahlen.

Wenn ihr zum Anwalt geht (was ich für nicht sehr klug halten würde), kann es euch passieren, das ihr den Anwalt, und dann auch noch die Gerichtskosten und die Auslagen der Gegenseite bezahlt. Natürlich auf Raten ;)

Also sei klug und bezahle die Kosten, für die ihr auch verantwortlich seid.

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Wieso denn das? peterson
Wieso denn das? GarfTermy
Ergänzung Tom West