Hallo.Ja ich weiss, das gehört hier vielleicht nicht rein, aber es gibt hier so viele Experten, da wollt ich einfach mal um Rat fragen.
Es geht darum:
Wir hatten mal vor ca. 1,5 Jahren eine Kfz-versicherung abgeschlossen.Der Name ist nicht wichtig.Eine normale Grundversicherung ohne Voll- und Teilkasko. So, da wir damals knapp bei Kasse waren, konnten wir die Beträge nicht bezahlen. Wir wurden dann nach ca. 3 Monaten auch gekündigt. Da sind dann kosten von ca. 200 € entstanden. Die konnten wir nicht einfach vom Ärmel rausschütteln. So ging das weiter, bis es bei der Inkasso gelandet ist. Zuletzt dann beim Gerichtsvollzieher. So, wir beschlossen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das hat alles auch gut geklappt. Die Raten sind bezahlt. Der Gerichtsvollzieher hat monatlich immer ein Betrag von 3.60€ für sich behalten, der Rest ging an die Versicherung. So, meiner Meinung nach hatte ich geglaubt, das die Sache damit abgeschlossen ist. Fehlanzeige. Vorgestern kam ein hübscher Brief von der Versicherung reingeflattert, dass noch eine offene Forderung bestehen würde. Da war ich erstmal baff.
Da steht:
Vorgerichtliche Mahnkosten 5€
Kosten lt. Mahnbescheid 19€
Kosten lt. Vollstreckungsbescheid 1€
Pfändungsauftrag ??? 2€
Gerichtsvollzieherkosten 18€
Einwohnermeldeamtauskunft 4.99€
Pfändungsauftrag 2€
Kostenzinsen aus 20,00 4.00%, 02.12.05 - 18.07.06 0,50€
usw.
Ich finde das ist ziemlich dreist. Warum haben die mir das nicht vorher in Rechnung gestellt, bevor sie die Akte weiter an die Inkasso, und dem Gerichtsvollzieher weiterleiten. Warum musste ich das alles nicht gleich an den Gerichtsvollzieher in monatlichen Raten zahlen.
Aber irgendwie kommt mir das komisch vor, muß die Versicherung für diese Kosten denn nicht selbst aufkommen?
Ich hatte da schonmal so einen ähnlichen Fall, da hat mir die Telefongesellschaft, irgendwelche Bankgebühren in Rechnung gestellt. Das hat sich angehäuft bis es am ende ein Betrag von ca 300€ wurde. Muss man sich vorstellen. Von angeblich 20€ nicht bezahltem Betrag. Wir haben uns geweigert die 20€ zu bezahlen. Die hatten das ständig versucht vom Konto abzuheben, aber wenn nichts drauf ist, geht es schlecht. Die kosten haben sie uns in Rechnung gestellt. Wir hatten aber gar nicht mehr telefoniert. Wir waren uns 100% sicher, dass die die 20€ aus der Luft gegriffen haben.
Dann ging ich zum Anwalt. Er hat ausdrücklich versichert, dass die diese Bankgebühren nicht in Rechnung stellen dürfen, dafür müssen die selbst aufkommen. Ergebnis: Ich hab den Fall gewonnen. Musste lediglich 50€ an den Anwalt bezahlen. Besser wie 300€ zu zahlen.
So was empfiehlt sich jetzt in meiner Lage. Soll ich einfach abwarten...oder gleich zum Anwalt?
Mein Mann sagt: Besser das Geld an den Anwalt zahlen, als der Versicherung.
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ich bin kein Experte, kann dir daher nur meine Meinung zu dem Problem sagen.
Die kurze Antwort, JA.
Die lange Antwort mit meiner Sichtweise:
Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, die du aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bezahlen konnstest und in Rückstand gerietst.
Die Versicherung hat jedoch ein Anrecht auf bezahlung ihrer erbrachten Leistung.
Um nun zu seinem Geld zu kommen, grief sie zu ihrem Recht, das Geld eintreiben zu lassen.
Dies verursacht Kosten. Da du der Verursacher bist, hast du diese Mehrkosten auch zu tragen, weil sie in direktem Zusammenhang zu deinem Verzug stehen.
Wenn ich die Summen, die oben genannt werden, würde ich garnicht lange überlegen, sondern bezahlen.
Wenn ihr zum Anwalt geht (was ich für nicht sehr klug halten würde), kann es euch passieren, das ihr den Anwalt, und dann auch noch die Gerichtskosten und die Auslagen der Gegenseite bezahlt. Natürlich auf Raten ;)
Also sei klug und bezahle die Kosten, für die ihr auch verantwortlich seid.
Ja danke für deine Meinung. Vielleicht hast du Recht. Das wird wahrscheinlich so sein, dass ich die Gerichtskosten selbst bezahlen muss, bzw. dass das aufgeteilt wird auf beide Seiten: Kläger und Beklagter. Ist zwar nicht viel, aber das hätten die doch auch vorher in Rechnung stellen können, oder nicht?
Ja das sind halt noch 80€ gewesen. Die hab ich glaub vergessen zu erwähnen. 80€ lieber zahlen ist also deine Meinung.
ja.
Sie das mal so. Du bist Blumenhändler oder vom Cateringservice und erbringst eine Leistung. Der Kunde ist nicht da oder will nicht mehr.
Anschliesend wirfst du das Buffet oder das Gesteck weg, weil keine Verwendung.
Wer zahlt? Der der den Auftrag (du) gegeben hat und die Entlohnung (auch wenn die Ware nicht angenommen wurde) nicht erbringen will oder der Hersteller (Versicherung)?
Die Vernunft mußt dir doch sagen, das der, der eine Leistung annimmt, auch den Gegenwert erbringen muß. Mit all den Folgen, wenn es später Probleme gibt die durch dich herbeigeführt wurde. Die Versicherung ist bestimmt nicht scharf drauf, sich mit kleinen Fischen (sorry) um 80 Euro zu schlagen.
Ich unterstelle einfach mal, das 2 Erwachsene 80 Euro aufbringen können. Das Thema sollte dann erledigt sein und schont Nerven.
Ich seh das anders,
ich bezahle grundsätzlich nichts, wo ich denke, dass es ungerechtfertigt ist...
wenn der Mahnbescheid kommt, leg ich Widerspruch ein...
die geben schneller auf, als man meint....
Natürlich bist du dann in irgendwelchen Datenbanken
als Querschläger registriert...
das hindert aber die geldgierigen Versicherungen nicht,
dich zu versichern... :)
."die geben schneller auf, als man meint...."
wenn dem so ist, ist das eine tolle Sache. Das würde ich allerdings als Kulanz abtun.
Wenn die nicht mit sich reden lassen, dann geht so ein Schuß u.U. ganz böse nach hinten los.
Es ist sicherlich auch eine Frage der Finanzen. Für den einen sind 80 Euro viel Geld, der andere verschmerzt es.
Ich habe oben lediglich (m)eine Meinung geschildert. Man kann das immer von verschiedenen Gesichtspunkten sehen.
ja...ich hab auch nur meine Sicht dargetan....
ich hab seit 83 min. zehn Versicherungen hinter mir....
die versuchens immer wieder, angeblich das Fax der Abmeldung nicht erhalten...usw..
solange kein Schadensfall eingetreten ist, werden die nicht eine Verhandlung wegen paar Euro
anstreben, denn solange haben die puren Gewinn....
3 mal habe ich Einspruch eingelegt auf einen Mahnbescheid und nie wieder was gehört...
dann geh ich eben zur nächsten Versicherung..die Prozente gehen mit....
"...ich bezahle grundsätzlich nichts, wo ich denke, dass es ungerechtfertigt ist......"
aha. du entscheidest das also.
und was sind nach deiner meinung berechtigte rechnungen?
;-|
na...die Versicherungskosten....die sind berechtigt....
die hab ich auch immer bezahlt....
von mir aus auch paar Gebühren für Mahnungen, die hab ich auch immer bezahlt...
aber wenns unverschämt wird....ohne Schadensfall....dann können die mich...
Ruf da mal Montag in Berlin an.
Sind sehr nette Menschen.
Die Kosten sind zum Teil nicht haltbar.
Eine erste Mahnung kostet zB. gar nichts.
Ansonsten sind alle Kosten im Gerichtsvollzieherbeschluß enthalten.
"...Die Kosten sind zum Teil nicht haltbar...."
sorry - das sehe ich anders.
aber du kannst gerne mal zeigen, welche kosten nach deiner meinung NICHT gerechtfertigt sind.
;-)
Ich sehe es auch anders.
Was interessiert also meine Meinung?
...noch schöner wäre nur noch eine begründung deines standpunktes.
;-)
...die erklärung bleibst du also schuldig - oder?
;-)
Erläutere Du doch mal Deine Meinung.
Auf Deine einseitigen Diskussionen kann ich gerne verzichten.
Außerdem bist Du nicht der Fragesteller, denn Du weißt ja alles.
Also was soll man Dir noch erläutern?
...aha.
peterson stellt also eine these in den raum, eine begründung liefert er jedoch nicht.
dann will er auf eine diskussion verzichten.
sorry - ich nenne das anders: schwanz einziehen.
"...Ich finde das ist ziemlich dreist...."
ich finde dreist, dass jemand seine rechnung nicht bezahlt und sich dann noch über die kosten des verfahrens wundert.
natürlich stehen dem gläubiger die vollen kosten des verfahrens zu, die er verauslagt hat. mit zinsen.
"...Besser wie 300€ zu zahlen..."
nicht "wie" - sondern "als". danke.
"...aber wenn nichts drauf ist, geht es schlecht. ..."
ein rat: geh nur verbindlickeiten ein, wenn du dir das leisten kannst.
;-)
Das seh ich auch wieder anders....die Versicherungen und der Staat wollen das
doch, selbst wenn du nicht sofort bezahlen kannst....du bezahlst ja früher oder später...
wenn du noch mal eine Versicherung haben willst....
Nur eben die unverschämten Forderungen...ich sag mal Heuschreckenfutter.....
das ist eine andere Geschichte....
netter standpunkt.
nur sieht der staat das in deine richtung ähnlich. der will auch nicht jeden krempel bezahlen... der staat und du sind also prinzipiell im geist eins.
;-)
Danke für den Tipp. Aber Entschuldigung für meine Rechtsschreibfehler. Nur, wisst ihr vielleicht auch, dass ohne Auto gar nichts geht? Viele Leihfirmen fragen dich erstmal ob du ein Auto hast, wenn nicht, dann tschüss. Das hab ich öfters erlebt. Wenn man dann auch noch in einem kleinen Städtchen lebt...
wenn nichts drauf ist geht es schlecht;
ja, das war ja absichtlich so. Damit die den aus der Luft gegriffenen 20€-Betrag nicht abbuchen können.
"...den aus der Luft gegriffenen 20€-Betrag ..."
du begreifst es nicht. der betrag steht denen zu. rechtmäßig.
;-)
Nein du verstehst es nicht. Die 20€ können die uns nicht einfach so in die Schuhe schieben, wenn wir nicht telefoniert haben. Woher nehmen sie sich das Recht?
Ich hab ja auch den Fall gewonnen, also... wozu noch diskutieren?
Ich glaube du hast nicht gelesen, was ich im untersten Absatz geschrieben habe, das war ein anderer Fall.
Du hast anscheinen öfter Schwierigkeiten mit Deinen Verbindlichkeiten!
Wenn ich kein Geld habe kaufe ich mir kein Auto, dann fällt auch keine Versicherung an, wenn ich nicht telefonieren will, brauche ich auch keinen Festnetzanschluß, nimm dir doch eine Prepaidkarte, wenn die leer ist lädtst Du die Dir wieder auf, sonst hast Du keine keine weiteren Kosten.
Solche Leute gefallen mir, die mit den Reichen Br... wollen aber das Bein nicht hoch kriegen.
Wir sind schon seit 1 1/2 Jahren seit mein Mann sehr krank ist, knapp bei Kasse, aber einen Gerichtsvollzieher oder Mahnungen haben wir bis jetzt nicht gesehen. Wir schränken uns halt ein. Und geben nicht den anderen die Schuld, wenn´s mal nicht so läuft.
Solche Leutchen gefallen mir!
Frohes Wochenende
Waltraud
Entschuldigung aber du hast keine Ahnung in welchen Verhätnissen wir leben. Deswegen nimm dir nicht das Recht einfach so zu urteilen. Ich hab dazu nicht viel zu sagen. Ich kann gut mit Geld umgehen, und muss mir von niemanden was erzählen lassen. Ich muss mich vor niemandem rechtfertigen.
Kaddy hatte aber geschrieben, dass sie das Auto nicht zum Vergnügen braucht, sondern weil sie ohne Auto anscheinend keine Arbeit bekommt. Ohne Arbeit aber kein Geld, und ohne Geld... siehe oben.
CU
Olaf
SIE? Ich glaube nicht, dass eine Frau folgendes schreiben würde:
http://www.nickles.de/thread_cache/538215920.html#_pc
Und dann gibts da noch die Schufa. Wer nicht zahlt, bekommt ein fettes Minus!
Der Mensch ist nun mal gläsern. Also für derartig geringe Summen, in diesem Fall sogar gerechtfertigt, riskiert man, in Zukunft überhaupt nicht mehr versichert zu werden.
hesi
Unsinn...mit KFZ Versicherungen hat die Schufa nichts zu tun...
solange du deine Schadensfreiheitsklasse sauber hälst, kriegst du immer
eine Deckungskarte....informier dich mal richtig....
Was glaubst du eigentlich, warum mit Einführung von Harz 4
die bescheuerte Regelung abgeschafft wurde, dass Sozialhilfe Empfänger
kein KFZ besitzen dürfen?
Warum wohl...?
Wer profitiert denn davon, dass ein ALG2 Bezieher ein Auto
besitzen darf?
- KFZ Steuer
- Mineralölsteuer
- Versicherungssteuer
- usw..
Ja da hat flashbonn schon Recht. Das hat mit Kfz-Versicherungen gar nichts zu tun. Es gibt soviele Leute, die trotz Schulden Autos haben.Man kann sich trotz Schufaeintrag z.B. auch ein Vertragshandy kaufen. Nur für ein Kredit hat man natürlich schlechte Karten.
Da profitiert natürlich wiedermal der Staat. Ist ja klar.
Habt Ihr auch gehört, dass die Leihfirmen jetzt warscheinlich abgeschafft werden, weil sie sich nicht bewährt haben? Na das wäre ja suuuuuuper.
"...Unsinn...mit KFZ Versicherungen hat die Schufa nichts zu tun......"
@flashbonn
du scheinst von der schufa KEINE ahnung zu haben.
richtig ist:
ist eine versicherung vertragspartner der schufa - dann kann sie je nach vertrag auch negativmerkmale eintragen. deckungskarte und schufa hängen zwar nicht direkt und offensichtlich zusammen - aber wundere dich nicht, wenn dich eine versicherung ablehnt.
"...Wer profitiert denn davon, dass ein ALG2 Bezieher ein Auto
besitzen darf?
- KFZ Steuer
- Mineralölsteuer
- Versicherungssteuer
- usw....."
witz witz. deine scheinargumente legen nur im unterhaltungswert zu. inhaltlich wirds immer dünner. ...nahe vakuum.
denn ausgerechnet darauf wurde nun wirklich NICHT geachtet.
;-)
ja das ist uns alles schon klar, mit der Schufa. Wer möchte nicht sorgenfrei leben, wer möchte nicht einen Job, wer möchte nicht Schufafrei leben, wer möchte nicht Schuldenfrei leben.....ich z.B. Ich möchte nicht mit euch diskutieren, wie ich mein leben zu leben habe. Sorry.
Wie gesagt, niemand kann wissen, wie jemand lebt, wie er sein leben führt, ohne denjenigen zu kennen. Nur weil jemand bei einem Thema um Meinungen anderer frägt, kann keiner das Innere eines Menschen sehen, keiner kann die Gedanken anderer lesen. Deswegen können sich manche ihre Urteile ersparen.
Das was hier von manchen geschrieben wird, weicht schwer vom Thema ab. Ich glaube das Thema ist jetzt auch geklärt. Danke für eure Meinungen.
Danke Olaf19. Ja das stimmt, wir brauchen das Auto auch nicht zum Vergnügen. Ohne Auto keine Arbeit, ohne Arbeit kein Geld. In der Großstadt ist das vielleicht anders.Da hat man mehr Möglichkeiten. Bus, Bahn usw.
"...Die 20€ können die uns nicht einfach so in die Schuhe schieben..."
na wenn du meinst. der gerichtsvollzieher holt das schon ab - und auch das wird wieder kosten. und auch das wird beigetrieben [was für ein wort...]
;-)
Der Gerichtsvollzieher kann das gar nicht mehr abholen, weil der Fall eh schon vom Tisch ist. Ich glaube Ihr lest gar nicht was ich geschrieben habe. Der Fall ist schon längst abgeschlossen. Man muss halt manchmal kämpfen um an sein Recht zu kommen, wenn man Recht hat, und ich hatte Recht, sonst hätte ich ja denn Fall warscheinlich nicht gewonnen. Soviel zu diesem Thema.
kaddy...
mir scheint, du hast noch nicht verstanden, wie das im schuldrecht funktioniert?
1. jemand hat eine verbindlichkeit nicht bezahlt - hat also schulden
2. jemand bekommt aus einem vertrag kein geld - der gläubiger - und muß den rechtsweg nehmen
3. nach einigem hin und her hat der gläubiger einen titel, den kann er vollstrecken lassen
die kosten - ALLE KOSTEN - und die zinsen daraus - ALLE ZINSEN - stehen dem gläubiger zusätzlich zum geschuldeten betrag zu. auch kosten für den gerichtsvollzieher...
hast du nun über den gerichtsvollzieher etwas bezahlt und den TITEL noch nicht ausgehändigt bekommen, dann ist die sache auch noch nicht erledigt.
"...So, meiner Meinung nach hatte ich geglaubt, das die Sache damit abgeschlossen ist...:"
***koppschüttel***
du hast den titel nicht in deinen händen - so kommt der gerichtsvollzieher so lange, bis ALLE kosten, zinsen und sonstige auslagen aus dem titel getilgt sind.
du wirst das vermutlich auch jetzt noch nicht verstehen. frag im amtsgericht den zuständigen rechtspfleger, der kann dir das KOSTENLOS erklären.
;-)
Da hast du wohl Recht. Das ist auch bei einem Schufa-Eintrag so. Wenn man z.B. einen Kredit von einer Bank verlangt, will die Bank auch den Titel zuerst haben. Ja ich hab schon verstanden.
Sorry, aber das kommt mir ja zum ersten mal vor. Bin ja nicht so erfahren in den Sachen wie manch anderer.
Lass dich doch nicht verunsichern...
Tatsache ist, dass du ein Widerspruchsrecht bei einem Mahnbescheid hast...
und Tatsache ist auch, dass der Gläubiger sich schwer überlegt, ob er eine
Chance bei Gericht hat....weil ihn das Geld kostet....
und wenn du keinen Schadensfall hattest, haben die ihr Geld bekommen..
und wenn du mehr darüber wissen willst..dann google nach Mahnbescheid...oder Schufa..
man muss sich von den Kapitalistischen lange nicht alles gefallen lassen...
Obwohl hier vieles falsch läuft, haben wir immer noch ein relativ faires Rechtssystem...
Das Widerspruchsrecht kenn ich, man hat 2 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen.
"...Tatsache ist, dass du ein Widerspruchsrecht bei einem Mahnbescheid hast......"
@flashbonn - richtig.
nur wenn die forderung berechtigt ist, wird aus dem mahnbescheid trotz widerspruch ein titel. der gang durch die instanzen läßt noch mehr kosten auflaufen.
"...und Tatsache ist auch, dass der Gläubiger sich schwer überlegt, ob er eine
Chance bei Gericht hat....weil ihn das Geld kostet......."
richtig. aber im endeffekt zahlt der schuldner ja ALLE kosten und zinsen.
"...man muss sich von den Kapitalistischen lange nicht alles gefallen lassen......"
sorry - aber das ist einfach nur noch blödsinn.
kleiner denkanstoss... wenn du gled verborgst, dann willst du es doch auch wiederbekommen - oder?
[..ich habe keine hoffnung, dass du den vergleich auch verstehen wirst - aber den versuch ist es allemal wert...]
;-)
Hier scheint aber die Forderung nicht berechtigt zu sein
Oder vom Thread-Starter nicht der gesamte Sachverhalt geschildert - die genannten Beträge scheinen eher Restbeträge zu sein. Nicht "von der Versicherung", sondern aus dem Mahnverfahren. Insoweit wirst Du recht haben.
Liebe(r), liebe(r) kaddy4,
eigentlich ist das ein Forum für PCs und Drumherum aber eines möchte ich Dir doch sagen, Du hast Dir ganz schön was eingebrockt obwohl Du faßt alles bezahlt hast, wirst Du das noch in anderer weise zu spühren bekommen! Schufa, ganz schlecht!
Mein Grundsatz war immer, mit dem Vermieter, Bank, Finanzamt und Versicherung immer zu korrespontieren, reden wenn es zu finanziellen Engpässen kommt! Auf der anderen Seite gibt es auch vernünftige Leute glaube mir aber einfach so hängen lassen? Unkosten müssen vom Verursacher getragen werden da gibt es kein weh und kein ach, denn wir Versicherungsnehmer, würden dann die Unkosten ungerecht aufgebürdet bekommen, wäre das gerecht in deinen Augen?
Stelle Dir, Euch vor, einen Unfall mit Schwerverletzen gemacht zu haben, da würdest Du jetzt ganz schön in den Seilen hängen. Ich jedenfalls, hätte mich mit solch einer Frage hier nicht gemeldet!
Helmut
Ja ich weiss, dass das ein Forum für Pcs ist. Aber warum schreibt dann selbst die Redaktion über andere Themen wie z.B. Gewaltverherrlichende Bibelverse?
nein flashbonn, wir hatten ja auch kein Schadensfall.Die haben mehr bekommen als sie verdient haben.
ja ja ist schon klar. Keiner verschenkt einfach so Geld. Jeder kuckt ob er irgendwie an Geld gelangt.
alles klar....
"...Die haben mehr bekommen als sie verdient haben...."
du weißt offensichtlich NICHT wie eine versicherung funktioniert - oder?
anders ist dieses kindergartenargument nicht zu erklären.
;-)
OFF TOPIC!!!
Meine kurze Antwort:
Sie darf.
Und DU bzw. IHR dürft Euch noch glücklich schätzen, dass die Versicherung nicht noch mehr getan hat, was sie ebenso darf bzw. sogar eigentlich MÜSSTE (laut Gesetz):
1.
Meldung an die zuständige Zulassungsstelle nach erfolgter Kündigung der KfZ-HP zum Zwecke der Zwangsentstempelung des Kraftfahrzeugs (was mit weiteren Kosten für die Entstempelung und bei der Neuzulassung verbunden -gewesen- wäre)
2.
Meldung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (was teilweise auch von der Zulassungsstelle in einem solchen Falle gemacht wird) wegen Verstosses gegen das sog. Pflichtversicherungsgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Denn die KfZ-Haftpflicht ist eine PFLICHTVERSICHERUNG, die man haben MUSS, wenn man ein KfZ hält...
Also nochmals kurz zusammengefasst:
Besser glücklich schätzen, dass nicht noch Weiterungen ganz anderer Art entstanden sind.
Und noch ein persönlicher Kommentar:
Es ist verdammt schlimm und nachvollziehbar, in welche Situationen man in der heutigen Zeit geraten kann, wenn man knapp bei Kasse ist. Dennoch sollte man grundsätzlich Prioritäten setzen. Und das bedeutet in Eurem Falle: Das Auto ist heute das wichtigste Gut, um mobil und arbeitsfähig zu bleiben. Somit geniesst es auch als Kostenfaktor neben der monatlichen Mietzahlung die höchste Priorität. Somit liesse ich mir lieber das Telefon und den Internet-Zugang kappen, bevor ich mein Auto nicht mehr zahlen oder nutzen kann, um damit ggf. Geld zu verdienen.
Sei's drum. Ein Aussenstehender hat leicht Reden ... - aber betrachtet's mal von dieser Warte.
In diesem Sinne:
Alles Gute weiterhin.
DP