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Lebensprognose.de

Bismarck-Stomper / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
der Sohn eines Freundes (ist wirklich so!) hat diesen dämlichen Test durchgespielt und jetzt die obligatiorische Rechnung über 59 EUR bekommen. Natürlich ist er auf der Startseite nicht nach unten gescrollt, wo dann klitzklein im Kleinstgedruckten die Preisangabe versteckt war.
Ich hab' ihm natürlich geraten, nicht zu zahlen und sich einfach tot zu stellen. Ich meine dass jeder jetzt investierte Cent (für Porto o. ä.)Unsinn ist.
Jetzt weiß ich natürlich aus verschieden Themengruppen, dass es viele solcher Abzockerläden gibt. Mich würde mal interessieren, ob es tatsächlich schon zu gerichtlichen Mahnverfahren gekommen ist. Soweit mir bekannt sind diese linken Brüder aber nie über Mahnungen durch einen Rechtsanwalt (Büro Höller oder so) und/oder über ein Inkassobüro hinausgegangen. GiBt's da weitere und neue Erfahrungen?
Danke und Tschö
Bismarck-Stomper

Crusty_der_Clown chrissv2 „Hallo Laut Amtsgericht München sind die versteckten Preisangaben ungültig....“
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Das dumme ist, daß es sich nur um ein Urteil eines Amtsgericht handelt. Immerhin, aber in keinster Weise geeignet, in ähnlichen Fällen (von mir aus sogar im absolut gleichen Fall) darauf zu vertrauen, daß das Urteil genauso ausfällt.

Das schreibt ja sogar Heise in dem Artikel: Es bleibt abzuwarten, ob auch weitere Amtsgerichte dieser Rechtssprechung folgen. Höchstrichterlich werden gleichgelagerte Fälle wohl nicht geklärt, da regelmäßig der zur Einlegung eines Rechtsmittels erforderliche Mindestbetrag von mehr als 600 Euro nicht erreicht wird.

Aufgrund des geringen Streitwerts kommt es also erst gar nicht zu Urteilen von einem Land- oder gar Oberlandesgericht. Jeder Amtsrichter kann da anders entscheiden, wenn ihm also die Nase des Betroffenen nicht passt, kann das Urteil ganz anders ausfallen.

Und was habe ich schon für Urteile gelesen (auch von Amtsrichtern):
- eBay-Auktionen sind regulären Auktionen gleichzusetzen (Widerspricht allen Kommentaren, Bewertungen, Einschätzungen zu diesem Thema)
- Gewerbliche Verkäufer müssen ihre Identität nicht preisgeben, sie können sich hinter ihrem eBay-Namen "verstecken" (gut, das hat sich jetzt mittlerweile bei geänderter Gesetzlage erledigt, war aber dennoch vor ca. 3 oder 4 Jahren mal eine Entscheidung eines Amtsgerichts).

Um vor der Nase der jeweiligen Unternehmen bei ihren Forderungs-Eintreibungsversuchen ein wenig herumzufuchteln, reicht es sicherlich. Aber blind auf das Urteil zu vertrauen, das wäre zu leichtsinnig.

Gruß
Jürgen