Hallo,
Wofür laufen diese Typen eigentlich rum, wenn man sie nicht reinlassen muss?

Hallo,
Wofür laufen diese Typen eigentlich rum, wenn man sie nicht reinlassen muss?
Wie ist das im Supermarkt? Da laufen Detektive rum, auf die Du auch eine Stinkwut hast?
Kannst Du Dir einfach alles holen und weggehen? Nein, Du mußt es bezahlen. Wenn Dir das nicht gefällt, kannst Du es ja liegen lassen. Hast Du geklaut, musst Du die Taschen vorzeigen. Polizei wird gerufen (ganz ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl) und Du musst noch die ausgehängte gültige Strafpauschale zahlen. Das geht natürlich alles nur, wenn man einen begründeten Verdacht hat.
Genau so bei den Anstalten. Mal ganz nüchtern betrachtet ..
Schon allein die Tatsache, dass Du eine Empfangsanlage mit angeschlossener Antenne Dir zugelegt hast, begründet schon das „Vorsätzliche der Tat“, dass Du empfangen willst. Bezahlst Du nicht, so ist das „vorsätzlicher Diebstahl“, auch wenn Du es so nicht wahrhaben willst.. Dabei spiel es keine Rolle, wie die „Qualität der Ware“ ist, die Du Dir aneignest. Kannst sie ja liegen lassen. Beim Rundfunk gibt es die schon bemängelte Sonderstellung durch einen Staatsvertrag, der ihm eine Verpflichtung auferlegt, aber ihm auch Sonderrechte einräumt, wobei auch das unbeschränkte nachverfolgen eines Diebstahls gehört, wobei die „unverletzlichkeit der Wohnung“ hier weitgehend aufgehoben wurde – jedoch beschränkt sie sich nur auf die Kontrolle, ob ein betriebsbereites Empfangsgerät vorhanden ist, was ggf. durch die Mithilfe der Polizei -in diesem Fall bei begründetem Verdacht- ermöglicht wird.
Wohlgemerkt das ist keine Durchsuchung der Wohnung im üblichen Sinn, da ja das Empfangsgerät nur vom Besitzer vorgezeigt werden soll. Er muß garantieren, dass er rechtmäßig oder gar nicht empfangen kann, was a u g e n s c h e i n l i c h auch geprüft werden soll.
Nun zu mir. Ich bin weit davon entfernt, das alles als richtig zu betrachten und trete auch nicht dafür ein. Aber so ist es nun mal so, das Gesetze halt so sind, wenn auch oft zu unserem Nachteil.
Man kann noch so viel dagegen sein und schimpfen, doch sollte man nicht so borniert sein sich davor die Augen zu verschließen. Das kann den Einzelnen schwer treffen. Er zahlt vom angenommenen Eintrittsfall – wenn er nichts beweisen kann, plus Fanggebühr. Besser ist sofort zahlen und dann fragt niemand danach, seit wann.
Was angesprochen wurde, dass ggf. verschlüsselt werden kann, geht bei den Privaten, aber wegen der „Kulturverpflichtung“ !!!!! im Staatsvertrag, nicht bei den kommerziellen Anstalten. Es ist auch hier wieder, dass eine Verletzung der Pflichten der Gegenseite nicht begründet, dass man selbst auch eine Pflichtverletzung begeht.
Ich hoffe Ihr habt mich verstanden. Damit ist für mich das Kapitel am Ende. Wer jetzt noch dazu beiträgt, ich sehe es nicht mehr.
Trotzdem war es gut, es mal gründlich von Euch allen, zu beleuchten. Es hat Spaß gemacht. Tschüss TRUK