Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.
Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."
Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.
Quelle: gulli
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Die Abmahnung ist doch als Mittel zur Einhaltung von Vorgaben im gewerblichen/geschfätlichen Umfeld gedacht, primär als Werkzeug zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb zur diesbezügl. Entlastung staatl. Organe. Nur dazu ist sie doch vom Gesetzgeber in's Leben gerufen worden und deswegen sind ja auch Abmahnungen "mit Seriencharakter" unerwünscht und nicht durchsetzbar, weil nichtig, da auf eine Gewinnerzielung und nicht mit dem Ziel des Drängens zum Einhalten etwaiger Vorgaben des lauteren Wettewerbs ausgesprochen.
1. Wie kann man also einen Privatmann weg. irgendeinem Fehlverhalten "abmahnen"?
2. Kann ich auch meinen Nachbarn "abmahnen" lassen, wenn sagen wir mal er in der Mittagszeit Rasen mäht (oder andere deutsche Kapitalverbrechen begeht)?
Ich halte das für heiße Luft.Diese Seite schön ausdrucken und aufheben. Wenn jemals von der Kasperbude was käme, das Ding rausholen und Abmahnung als nichtig, weil nur aus kommerziellen Gründen erteilt, anfechten. Genauso, wenn was komt, in's WEB und ggf. Seite einer damit werbenden Kanzlei sichern und anfechten.