Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.
Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."
Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.
Quelle: gulli
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo zusammen,
Das machen wir seit fast 20 Jahren in Zürich mit.
Ihr findet alles weitere zu diesem Thema Zürich auf www.20min.ch zum nachlesen.
Hat mittlerweile gut 15 Berichte und geht bis weit in die Politik hinein.
Ich weiss nicht wie die Rechtsgrundlage in Deutschland aussieht, bei uns jedenfalls ist der Auftraggeber, also der Besitzer des Parkplatzes finanziell haftbar.
Also, wenn sich der Abgeschlappte weigert, die Kosten zu bezahlen, wird der Auftraggeber zur Kasse gebeten. Dieser kann dann eine Strafanzeige gegen den Parksünder einleiten, was aber mit massiven Vorauskassen beim Gericht beginnt.....
Euer Notruf Züri Team