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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Tilo Nachdenklich Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Das Zuparken kann durchaus an manchen Standorten ein ziemlicher Terror für den Betroffenen sein und bisher musste der stets den Abschleppkosten hinterherrennen, wenn etwas schief lief, z.B. der Täter seinen Wagen gerade noch rechtzeitig beim Eintreffen des Schleppwagens wegbekam. Ich halte das Geschäft für wesentlich seriöser als so manche andere Abmahnwelle.

Aber man merkt schon, der Arbeitsmarkt ist hart, angesichts der Anwaltsschwemme. Hartz IV oder abmahnen, das ist hier die Frage.

Ich bin begeistert! i.mer