Mit einer Einstweiligen Verfügung vom 18.1.2007 stoppte das LG Hamburg den Betrieb des obskuren Usenet-Dienstleiters Usenext. Dieser bewarb großflächig mit Anzeigen ca. 1 Million Musiktitel als MP3 sowie weitere teils illegal anmutende Downloads aus dem Usenet.
Besser als Tauschbörsen, anonym und schnell - so wirbt das Unternehmen immer noch mindestens per Google Adwords. Die typischen Schnupperangebote wie 3 Filme gratis o.ä. dürfen natürlich auch nicht fehlen.
Das ist das erste Urteil bzw. die erste Einstweilige Verfügung gegen einen Usenet-Dienstleister in Deutschland, das Ende dieses Netzwerks dürfte damit eingeleitet sein.
Quelle: Gema