Mit einer Einstweiligen Verfügung vom 18.1.2007 stoppte das LG Hamburg den Betrieb des obskuren Usenet-Dienstleiters Usenext. Dieser bewarb großflächig mit Anzeigen ca. 1 Million Musiktitel als MP3 sowie weitere teils illegal anmutende Downloads aus dem Usenet.
Besser als Tauschbörsen, anonym und schnell - so wirbt das Unternehmen immer noch mindestens per Google Adwords. Die typischen Schnupperangebote wie 3 Filme gratis o.ä. dürfen natürlich auch nicht fehlen.
Das ist das erste Urteil bzw. die erste Einstweilige Verfügung gegen einen Usenet-Dienstleister in Deutschland, das Ende dieses Netzwerks dürfte damit eingeleitet sein.
Quelle: Gema
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Oh Leute,
es ist echt erstaunlich mit was für einem Pseudowissen hier manche posten. Fakt ist, dass die GEMA gegen Rapidshare.de, Rapidshare.com und Usenext eine einstweilige Verfügung erlangt hat, sonst nichts!!!!!!!!!!! Diese wurde auch noch ausgestellt, ohne eine mündliche Befragung der Gegenseite. Weiter ist Fakt, dass zwischenzeitlich ALLE beroffenen Unternehmen GEGENKLAGE eingereicht haben. Was hier so theoretisch durchgesponnen wird ist reine Spekulation. Daher spekuliere ich halt mal auch mit: Die GEMA hat voreilig zugeschlagen und es wird sich als Rohrkrepierer erweisen. Es wird gar nichts passieren. So! Und jetzt warten wir ab und sehen, wer Recht hat.