Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

GEZ-Abzocke

winnigorny1 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

nach dem letzten Stand der Dinge, den ich mitbekommen habe, werden für Firmen-PC's mit Internet-Anschluß nur Rundfunkgebühren fällig.

Da ich "brav" (aber nicht tapfer) bin, habe ich meinen Firmen-PC ordnungsgemäß angemeldet.

Nun bekomme ich eine Rechnungsaufstellung über ein

- neuartiges Rundfunkgerät = € 5,52
- neuartiges Fernsehgerät = € 17,03
- gesamt also = € 22,55

Was ist das, habe ich etwas verpaßt?

Bitte um Nachricht von Eingeweihten und über evt. Schritte, die ich einleiten sollte.

Nachtrag Pumbo
Nachtrag winnigorny1
winnigorny1 Nachtrag zu: „Nachtrag“
Optionen

So nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu durchgerungen, denen einen netten Brief zu schreiben:

Ref.: Gebührenbescheid - WIDERSPRUCH


Als ordentlicher Staatsbürger habe ich meinen im Hause befindlichen, gewerblich genutzten PC bei Ihnen angemeldet. Abgesehen davon, dass es m. E. unter „Abzocke“ fällt, dass für ein Arbeitsgerät, das via Zwang übers Finanzamt ans Internet mußte (Steuererklärung können Gewerbliche nur noch übers Netz agbeben), gebührenpflichtig gemacht wird, frage ich mich wirklich, ob Sie noch „ganz frisch“ sind.

Jetzt und hier ohne gesetzliche Grundlage gleich Gebühren für ein „neuartiges Fernsehrgerät“ zu erheben, grenzt an versuchten Betrug und mein Anwalt hat mir geraten, die Gebühren zu überweisen und Sie zu verklagen. - Das entbehrt nicht eines gewissen Reizes.

Aber um mir den Zeitaufwand zu sparen:

Fakt ist, dass die Ministerpräsidentenkonferenz am 19.10.2006 in Bad Pyrmont beschlossen hat, dass ab Januar 2007 5,52 € pro Monat an Rundfunkgebühr zu erheben sind.

Abgesehen davon, dass mit Sicherheit über kurz oder lang dann doch noch versucht werden wird, die Bürger mit Fernsehgebühren abzuzocken (Ich sitze hier in meinem häuslichen Büro vor dem PC und schaue auf dem piefigen Monitor fern, wenn nebenan ein moderner und angemeldeter Breitbildfernseher steht? – Ich glaube es hackt!); noch entbehrt das jeder gesetzlichen Grundlage! Also: Ich bitte um umgehende Korrektur Ihres gesetzwidrigen Bescheids und verbleibe

mit der Ihnen gebührenden (Hoch)achtung

pumbo - wieder falsch ganzgenau