Hallo,
nach dem letzten Stand der Dinge, den ich mitbekommen habe, werden für Firmen-PC's mit Internet-Anschluß nur Rundfunkgebühren fällig.
Da ich "brav" (aber nicht tapfer) bin, habe ich meinen Firmen-PC ordnungsgemäß angemeldet.
Nun bekomme ich eine Rechnungsaufstellung über ein
- neuartiges Rundfunkgerät = € 5,52
- neuartiges Fernsehgerät = € 17,03
- gesamt also = € 22,55
Was ist das, habe ich etwas verpaßt?
Bitte um Nachricht von Eingeweihten und über evt. Schritte, die ich einleiten sollte.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die GEZ-Wichser versuchen, Dich zu betrügen, siehe hier:
http://service.spiegel.de/digas/servlet/find/ON=spiegel-436887 (nur noch gegen Bez. abrufbar)
und besonders hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,443606,00.html
Fakt ist, dass die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 19.10.2006 in Bad Pyrmont beschlossen haben, ab Januar 2007 5,52 € pro Monat zu erheben.
Allerdings sind die € 5,52 nur ein Teaser, weil "bald" die volle Ladung von € 204.-/Jahr fällig wird. Aber niemals werden € 5,52 UND € 17,03 fällig (die hat man sich lediglich "für später" schon mal aufgehoben, wenn sich jeder "Och-sind-ja-nur-€ 5.- - Dödel" brav registriert hat)
Weitere Quellen:
http://www.pc-gebuehr.de/index.html
und besonders
http://www.pcwelt.de/news/online/131899/index7.html
Weiteres Vorgehen?
Spieß umdrehen und Anzeige weg. versuchten Betrugs (resp. bezahlen und dann gleich richtig weg. Betrugs) erstatten. Nicht vergessen, die Schadenssumme gleich mal auf 1 Jahr anzugeben, klingt massiver.
Wie kommt man raus?
Wenn kein SOB Mainboard vorhanden ist: Soundkarte ausbauen. Ohne Audio kein Radio und TV-Empfang möglich aber sinnvolle WEB- resp. DTP-Nutzung.
Einbau einer Soundkarte = kein "besonderer, technischer Aufwand"? Na aber hallo, wohl weniger! Zu derartigen Arbeiten "am offenen Rechnerherzen" bedarf es ja offensichtlich technisch gut ausgebildeten Personals, was sich in entspr. Ausbildungsberufen und "Jodeldiplomen" zeigt. Ich trau' mir so was nicht unbedingt zu.
@ Pumbo:
Danke übriegens für den "Dödel", komm mir langsam wirklich so vor!
Der Dödel war nicht auf Dich gemünzt.
Auch wenn der Pumbo es nicht so gemeint hat, den Dödel hats du echt verdient. :)
Du hast schon was angemeldet, also schon mal was fürs reine Gewissen.
Aber du musstest ja noch was ausfüllen.
"Brav" höt sich ja generell nach "erst machen, dann denken", also quasi das Gegenstück zu "schlau", aber in diesem Fall heißt es eher "Mir ist langweilig, brauche Feuer unterm Hintern". Das ist, wie nüchtern vor einen Bullenwagen Schlangenlinien fahren ;)
Naja, hoffentlich machts du es nicht nochmal.
Ansonsten war ich schon immer der Meinung, dass gewerblich genutzte Geräte grundsätzlich getrennt bezahlt werden, ob die nun zuhause stehen oder nicht. Kann aber sein, dass ich micht irre.
Hast du evtl. zuviel angemeldet!!!
Oder hat die GEZ wiedermal mehr angenommen als du tatsächlich da hast? So rein vorsorglich...
Die GEZ kann auch ohne Dein Zutun was auf Dich anmelden, ist gängige Praxis aber unzulässig. U.U. hat man Dir gleich mal 'ne Betriebs-Glotze zusätzlich noch auf's Auge gedrückt.
Erstatte Anzeige.
Jo, danke für die INFOS; aber die haben mir keine zusätzlich Betriebsglotze angehängt, sondern es steht dort explizit:
Gebühren für neuartige Fernsehgeräte, also für den PC!!
So nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu durchgerungen, denen einen netten Brief zu schreiben:
Ref.: Gebührenbescheid - WIDERSPRUCH
Als ordentlicher Staatsbürger habe ich meinen im Hause befindlichen, gewerblich genutzten PC bei Ihnen angemeldet. Abgesehen davon, dass es m. E. unter „Abzocke“ fällt, dass für ein Arbeitsgerät, das via Zwang übers Finanzamt ans Internet mußte (Steuererklärung können Gewerbliche nur noch übers Netz agbeben), gebührenpflichtig gemacht wird, frage ich mich wirklich, ob Sie noch „ganz frisch“ sind.
Jetzt und hier ohne gesetzliche Grundlage gleich Gebühren für ein „neuartiges Fernsehrgerät“ zu erheben, grenzt an versuchten Betrug und mein Anwalt hat mir geraten, die Gebühren zu überweisen und Sie zu verklagen. - Das entbehrt nicht eines gewissen Reizes.
Aber um mir den Zeitaufwand zu sparen:
Fakt ist, dass die Ministerpräsidentenkonferenz am 19.10.2006 in Bad Pyrmont beschlossen hat, dass ab Januar 2007 5,52 € pro Monat an Rundfunkgebühr zu erheben sind.
Abgesehen davon, dass mit Sicherheit über kurz oder lang dann doch noch versucht werden wird, die Bürger mit Fernsehgebühren abzuzocken (Ich sitze hier in meinem häuslichen Büro vor dem PC und schaue auf dem piefigen Monitor fern, wenn nebenan ein moderner und angemeldeter Breitbildfernseher steht? – Ich glaube es hackt!); noch entbehrt das jeder gesetzlichen Grundlage! Also: Ich bitte um umgehende Korrektur Ihres gesetzwidrigen Bescheids und verbleibe
mit der Ihnen gebührenden (Hoch)achtung
Und das wird Dir kein Anwalt geraten haben.
Der Widerspruch gegen die Rechnung und diese zur eigenen Entlastung gleich mitschicken ist derzeit die einzige Maßnahme, die Du anwenden solltest.
Sowas Tolles habe ich lange nicht mehr gelesen.
Hat die GEZ denn davon einen Vorteil, wenn sie mehr Geld abknöpft als es richtig ist?
Nöööööööö.
Also wo ist hier Betrug.
Hier liegt höchstens ein Irrtum vor.
Wie sagt der Heimwerker?
Erst grübeln, dann dübeln.
Mitnichten, Sir.
Soviel ich weiß, hat der GEZ-Büttel was davon, weil der über Umsatz (Gebührenaufkommen, Strafen, Nachforderungen, Neu-Gekeilte etc.)z.T. entlohnt wird. Deswegen machen die Jungs gerne solchen Schmuh. Die GEZ ist allerdings als deren Vorgesetzter für deren Tun primär verantwortlicher Ansprechpartner.
Die GEZ ist aber eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Einrichtung. D.h., "verklagen" kannst Du die schon mal nicht (da nicht rechtsfähig), allerdings kannst Du Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid (=Verwaltungsakt) erheben und dabei - wenn nötig - bis vors Verwaltungsgericht ziehen.
Die strafrechtliche Nummer (Betrug etc.) scheidet dagegen aus.
Das Papier kam von der GEZ und nicht von einem GEZ-Büttel, der bei Dir durch den Briefkastenschlitz schaut.
Der verdient selbstverständlich daran, wenn er Leute erwischt.
Die GEZ ist genauso wenig wegen Betrugs zu verklagen, wie zB. das Finanzamt, wenn man Dir einen falschen Steuerbescheid schickt.
Dafür gibt es dann den Rechtsweg, der mit einem Einspruch bzw. Widerspruch anfängt.
Kannst auch keine Politesse wegen Betrugs verklagen, wenn sie Dir Deiner Meinung nach ein falsches Knöllchen verpaßt hat.
Besonders toll sind Lautsprecheranlagen in Betrieben für Durchsagen. Falls es ohne größeren Aufwand möglich ist, da ein Radio anzuschließen, wird für jeden einzelenen Lausprecher eine Extra-Rundfunkgebühr fällig (allerdings mit 50% Rabatt in nicht zu großen Betrieben). Die Lautsprecher gelten als eigenständiges Rundfunkgerät.
In welchem Fall wäre das denn nur mit großem Aufwand möglich? ;-)
Genau ins Ziel getroffen...
Wie siehts mit Wanzen aus ?
Oder mit Babyfonen ?
Oder mit MP3-Playern mit Radio ?
...
Irgendwann gibts möglicherweise eine Gebühr auf alles, was sich dreht oder rund ist... CDs, Räder, Getriebe... und dann wirds schwer sich rauszuwinden. Oder alles, was ein Display hat...
CU Elvereth
Hier liegt kein Fehler vor.
Die 17,03 sind die Gebühren für den privaten Haushalt. Wenn Du den PC als privates Gerät gemeldet hättest, würde dieser in diese Gebühr einbezogen. Nun hast Du aber den PC für die gewerbliche Nutzung im Büro angemeldet und dafür fallen die Gebühren von 5,52 an. Soweit ist das korrekt. Das bei der gewerblichen Nutzung von Geräten, die z. B. vom Finanzamt vorgegeben sind, Gebühren anfallen ist bedenklich aber leider Gesetz.
Ich denke, hier ist nun nicht mehr viel zu machen und die Rechnung ist korrekt.
Detlev