Hallo zusammen und ein frohes neues...
Habe Vater zu Weihnachten einen DVD-Brenner intern geschenkt. Hab das Teil dann auch gleich eingebaut. Vor wenigen Tagen fiel erstmals auf, das der Brenner nur liest und nicht schreibt. Alle Überprüfung brachte nichts, die Fehlermeldung (Nero) blieb immer gleich. Heißt, der Schreibvorgang wurde bereits beim LeadIn abgebrochen, interpretiere die Meldung so, als wenn der Brenner-eigene Pufferspeicher defekt ist. Wie auch immer, das Teil schien defekt zu sein, also ab zum Händler (Medi Max). Kassenzettel natürlich vorhanden, wohl aber nicht mehr die OVP. Die wurde nur zur Bescherung verwendet und dann gleich mit allen anderen Verpackungen entsorgt.
Bei MediMax hieß es gleich, ein sofortiger Ausstausch wäre nur mit OVP möglich gewesen, denn wenn die das Teil auf eigenen Auftrag einsenden, bekommen sie es auch ohne OVP zurück und können es so nicht mehr verkaufen. Also einschicken und abwarten...
Soweit so gut und durchaus verständlich. Aber warum immer so kleinkariert? Das Teil hatte nur 40€ gekostet und ist für einen Versand mitnichten auf eine OVP angewiesen. Warum muß eine solche Lapalie so streng nach Vorschrift ablaufen?
Habe viele Jahre im Kundendienst eines Service-Centers für namhafte Hersteller gearbeitet. Die haben da ihre eigenen internen Regelungen, wie solche Kinkerlitzchen zu behandeln sind. Das tut schließlich keinem weh. Natürlich liegt es aber im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter, wann die fünf einfach gerade ist.
In dem Fall wird das Teil eh ausgetauscht. Es wird nicht mal mehr ausgeschlachtet- jedenfalls in Deutschland nicht. Und was die OVP angeht- dem Hersteller ist es völlig egal ob er einem Service-Center nun 20000 oder 20100 OVP´s zur Verfügung stellt. Überhaupt haben die SC´s OVP´s ohne Ende, die zweckgebunden sowieso nicht mehr genutzt werden. Da wird mehr entsorgt als gebraucht.
Aber nein- der ganze Beihei muß schließlich von A-Z durchgezogen werden. Und eben weil ich ganz genau weiß wie´s läuft, ärgert mich das umso mehr.
Ähnlichen Ärger hatte ich mal mit dem kleinen Händler um die Ecke.
Kaufe eine Festplatte, bau sie ein und will sie einrichten. Nichts geht. Wird vom Bios erkannt und das wars. Alles erdenkliche ausprobiert, nichts geht- Fazit, das Teil ist kaputt. Also am nächsten Tag zurück zum Händler mit der Bitte um direkten Austausch. Nein geht nicht, Reparaturauftrag, einschicken und 2-3Wochen warten. Hallo? Hab ich gestern gekauft!!! Ich will und brauche eine FP jetzt und nichts defektes und nichts ganzes in ein paar Wochen! Der hat sich nicht mal die Mühe gemacht, das Teil eben selbst zu testen, in der Zeit wo er mich ausgefragt und geschulmeistert hat. Wahrhaft zähneknirschend hat er mir dann doch ein neues Teil mitgegeben. Und siehe- funzt auf Anhieb! Hab es mir nicht nehmen lassen dort anzurufen und mich für den Austausch zu bedanken. Schließlich war es das was ich wollte- Platte kaufen, einbauen und benutzten. So einfach ist das.
Mich ärgert einfach, mit wieviel Hingabe und Aufopferung man stets bemüht ist, seinem Kunden die Laune zu verderben, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, sämtliche offiziellen Wege einzuhalten usw.,usw... Hauptsache Hardliner! Der Kunde, mein Feind.
Was meint ihr denn so dazu?
Danke & Gruß
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Rechtsberatung können/dürfen wir nicht leisten - bin ja auch kein Jurist - ABER ich habe mich mal informiert und gebe mal meinen Eindruck wieder, so als Anregung für Deine eigene Recherche.
Die Gewährleistung ist auch ohne Originalverpackung vom Verkäufer zu erbringen, denn die Gewährleistungspflicht lässt sich vertraglich nicht einschränken/nicht an Bedingungen knüpfen. Übrigens wurde seit 2002 der Begriff Gewährleistung durch den juristisch etwas anders gefassten Begriff Mängelhaftung ersetzt.
Informieren kannst Du Dich bei Wikipedia über den Begriff "Gewährleistung" und auch die Google-Eingabe von "Gewährleistung" und "Originalverpackung" gibt eindeutige Infos.
Tricks der Hersteller oder Händler sind die Vermischung der Begriffe Gewährleistung und Garantie. Die Garantie ist eine zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichten erbrachte Leistung des Herstellers oder Händlers, die er nach seinem Gusto ausformulieren kann...und da finden sich dann ev. Formulierungen zur Verpackung.
Wenn oberschlaue Händler - eigentlich überflüssige - Aussagen zur Gewährleistung machen, so ist dann beim juristischen Faulspiel zunächst von der Gewährleistung die Rede, plötzlich dann von der Garantie...und dann wird beim Thema Garantie auf die Originalverpackung verwiesen. Und schon ist der Kunde, der die Gewährleistung einfordern will, irritiert, weil ja der Karton fehlt.