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GEZ für Internet fähigen PC, wenn Radio im Dienstwagen?

Indronil Ghosh / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
Folgende Situation:

Ich bin Inhaber eines Gewerbebetriebs. Nach der neune Rechtslage muss ich für meinen PC GEZ Gebühren bezahlen. Wie verhält es sich wenn ich in meinem Dienstwagen (Abschreibung über den Betrieb), ein Autoradio betreibe und Radio Gebühren für an die GEZ abführe?

Auf eine eMaila n dei GEZ habe ich folgende für mich unverständliche Antwort erhalten:
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Sehr geehrte Herr Ghosh,

mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.

Unter dem Begriff „neuartige Rundfunkgeräte“ sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).

Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.

Daher gilt folgende Regelung:

1.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist
für diese lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR zu zahlen, und zwar
unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.

2.
In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.

Ihre E-Mail wurde unter folgender Vorgangsnummer gespeichert:
XXXXXXXXXXXXXXX

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer
und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind.

Mit freundlichen Grüßen

GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
i. A. Frau XXXXXXX

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Privat besitze ich weder TV noch RAdio Geräte, auch keine "neuartigen" Geräte wie Mobiltelefon, oder PDA die Rado oder TV Inhalte darstellen können.

Ein ratloser Indronil


Tilo Nachdenklich Borlander „Nabend indronil... Demnach würden für den Computer keine Extragebühren mehr...“
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Das Problem ist doch, dass die GEZ-Pflicht im gewerblichen Bereich am Grundstück festgemacht ist. Ist nun das Auto auch "am Grundstück festgemacht" oder steht das Firmenauto als Auto isoliert im Raum? Es ist nur einmal eine Gebühr zu entrichten pro Grundstück. Die Erklärungen der GEZ eiern ums Thema herum. Offenkundig haben die keinen eindeutigen Rechtsanspruch, hoffen den aber doch noch per Gerichtsentscheid zu bekommen und vermeiden Festlegungen. Auf welche Adresse wird ein Firmenwagen eigentlich angemeldet (KFZ-Zulassungsstelle)? Außerdem für Firmenautos war immer zusätzlich abzulöhnen.
Das hier ist vielleicht eine Antwort:
"Selbstständige

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher und das Küchenradio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs."
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/22669/0/GEZ:_Wer_muss_künftig_wie_viel_zahlen

Manche Leute meinen, man sollte unter Vorbehalt zahlen.

Hier eine Warnung an die Linux-Freunde (Tux muss -zusätzlich - Gebühren zahlen):
"Diese perfekte Überwachung wird von den Datenschützern der Polizei immer noch verweigert, die GEZ darf es. Völlig legal werden hier die Dateien der Einwohnermeldeämter mit den Daten der gemeldeten Gebührenzahler abgeglichen. Wer hier auffällt bekommt Besuch von der GEZ. Auf ihrer Homepage wirbt die GEZ damit ganz offen und nennt das dann „GEZ-Wochen“, „Wir machen auch Hausbesuche“. So passierte es, dass ein solcher "GEZ-Kontrolleur" feststellte, dass an einem Mehrfamilienhaus plötzlich an einer Schelle der Name "Rahim TUX" stand. Ein Jugendlicher hatte als Gag den Namen seines Linux-Maskottchens dort angebracht - mit Folgen! Prompt bekam das Maskottchen einen Brief der GEZ aus Hamburg. Da "Tux" auf keine Liste der Gebührenzahler auftauchte, musste er ja ein Schwarzseher sein, laut GEZ-Kontrolleur. Als die GEZ von "TUX" keine Antwort bekam, drohte sie mit einer Geldbuße von 1000 Euro. Toll: Die GEZ wertete, auch nachdem alles aufgeklärt war, den Namen des Maskottchens "TUX" als Synonym des Gebührenzahlers. Auch wenn es sich hierbei nur um eine Fantasiefigur handele, sei somit der Gebührenzahler auch auskunftspflichtig gewesen."
Quelle (Phantasienamen sind auskunftspflichtig)

Tricks der GEZ-Drücker (=Gebührenbeauftragter)