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GEZ für Internet fähigen PC, wenn Radio im Dienstwagen?

Indronil Ghosh / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
Folgende Situation:

Ich bin Inhaber eines Gewerbebetriebs. Nach der neune Rechtslage muss ich für meinen PC GEZ Gebühren bezahlen. Wie verhält es sich wenn ich in meinem Dienstwagen (Abschreibung über den Betrieb), ein Autoradio betreibe und Radio Gebühren für an die GEZ abführe?

Auf eine eMaila n dei GEZ habe ich folgende für mich unverständliche Antwort erhalten:
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Sehr geehrte Herr Ghosh,

mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.

Unter dem Begriff „neuartige Rundfunkgeräte“ sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).

Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.

Daher gilt folgende Regelung:

1.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist
für diese lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR zu zahlen, und zwar
unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.

2.
In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.

Ihre E-Mail wurde unter folgender Vorgangsnummer gespeichert:
XXXXXXXXXXXXXXX

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer
und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind.

Mit freundlichen Grüßen

GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
i. A. Frau XXXXXXX

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Privat besitze ich weder TV noch RAdio Geräte, auch keine "neuartigen" Geräte wie Mobiltelefon, oder PDA die Rado oder TV Inhalte darstellen können.

Ein ratloser Indronil


gelöscht_225542 Indronil Ghosh „GEZ für Internet fähigen PC, wenn Radio im Dienstwagen?“
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Grundsätzlich ist im nicht ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig.

einfach mal genau lesen, dann lueftet sich das geheimnis.


ks
Indronil Ghosh gelöscht_225542 „was ist denn daran unverstaendlich?“
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wenn es so einfach ist erkläre es doch mal-
ich denke du beziehst dich auf den ersten punkt der GEZ eMail. so selbsterklärend ist der nicht- der wagen ist natürlich auf den betrieb zugelassen, was bedeutet das auch die gleich anschrift wie der betrieb angemeldet worden ist.

also bitte ich dich mal um deine aufklärenden worte.

indronil ghosh

Borlander Indronil Ghosh „was ist denn daran unverstaendlich?“
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Nabend indronil...

nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind.
Demnach würden für den Computer keine Extragebühren mehr anfallen wenn schon das Auto auf dem selben Grundstück angemeldet ist. So interpretiere ich das zumindest.

Gruß
bor

Crusty_der_Clown Borlander „Nabend indronil... Demnach würden für den Computer keine Extragebühren mehr...“
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Leider falsch, siehe http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#5

Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.


Obwohl der Laden nicht in der Lage ist, eine präzise Frage auch präzise zu beantworten:
Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?
Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.
Die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio beträgt 5,52 Euro.


Also, Gebührenpflicht für den PC bzw. ein Radio am Arbeitsplatz
ein weiteres mal für das Radio im Auto, für jedes weitere Auto erneut bzw. zusätzlich, auch wenn man nur mit einem Auto gleichzeitig fahren kann (gar nicht so abwegig, ein PKW für's Tagesgeschäft, ein Transporter für größere Auslieferungen).
sowie - sofern vorhanden - für Fernseher oder Radio zu Hause.

Viel teuer.

Heute schon GEZahlt? Würg!

Gruß
Jürgen

Indronil Ghosh Crusty_der_Clown „Leider falsch, siehe...“
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Hi,
Den Passus hatte ich auch gefunden, aber wie gesagt die eMail von denen sagt was anders, oder lässt sehr viel Spielrarum für Spekulation. Mal sehen ob sich die IHK, oder eben dei Bitkom Hilfestellung gewähren wollen... ;)

Gruß Indronil

Tilo Nachdenklich Borlander „Nabend indronil... Demnach würden für den Computer keine Extragebühren mehr...“
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Das Problem ist doch, dass die GEZ-Pflicht im gewerblichen Bereich am Grundstück festgemacht ist. Ist nun das Auto auch "am Grundstück festgemacht" oder steht das Firmenauto als Auto isoliert im Raum? Es ist nur einmal eine Gebühr zu entrichten pro Grundstück. Die Erklärungen der GEZ eiern ums Thema herum. Offenkundig haben die keinen eindeutigen Rechtsanspruch, hoffen den aber doch noch per Gerichtsentscheid zu bekommen und vermeiden Festlegungen. Auf welche Adresse wird ein Firmenwagen eigentlich angemeldet (KFZ-Zulassungsstelle)? Außerdem für Firmenautos war immer zusätzlich abzulöhnen.
Das hier ist vielleicht eine Antwort:
"Selbstständige

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher und das Küchenradio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs."
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/22669/0/GEZ:_Wer_muss_künftig_wie_viel_zahlen

Manche Leute meinen, man sollte unter Vorbehalt zahlen.

Hier eine Warnung an die Linux-Freunde (Tux muss -zusätzlich - Gebühren zahlen):
"Diese perfekte Überwachung wird von den Datenschützern der Polizei immer noch verweigert, die GEZ darf es. Völlig legal werden hier die Dateien der Einwohnermeldeämter mit den Daten der gemeldeten Gebührenzahler abgeglichen. Wer hier auffällt bekommt Besuch von der GEZ. Auf ihrer Homepage wirbt die GEZ damit ganz offen und nennt das dann „GEZ-Wochen“, „Wir machen auch Hausbesuche“. So passierte es, dass ein solcher "GEZ-Kontrolleur" feststellte, dass an einem Mehrfamilienhaus plötzlich an einer Schelle der Name "Rahim TUX" stand. Ein Jugendlicher hatte als Gag den Namen seines Linux-Maskottchens dort angebracht - mit Folgen! Prompt bekam das Maskottchen einen Brief der GEZ aus Hamburg. Da "Tux" auf keine Liste der Gebührenzahler auftauchte, musste er ja ein Schwarzseher sein, laut GEZ-Kontrolleur. Als die GEZ von "TUX" keine Antwort bekam, drohte sie mit einer Geldbuße von 1000 Euro. Toll: Die GEZ wertete, auch nachdem alles aufgeklärt war, den Namen des Maskottchens "TUX" als Synonym des Gebührenzahlers. Auch wenn es sich hierbei nur um eine Fantasiefigur handele, sei somit der Gebührenzahler auch auskunftspflichtig gewesen."
Quelle (Phantasienamen sind auskunftspflichtig)

Tricks der GEZ-Drücker (=Gebührenbeauftragter)

Indronil Ghosh Tilo Nachdenklich „Das Problem ist doch, dass die GEZ-Pflicht im gewerblichen Bereich am...“
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Hallo,
Danke für die Aufklärung!
Unter vorbehalt zu zahlen ist sinnlos, da die GEZ keine Gebühren zurück erstattet/ erstatten darf. Der Dienstwagen (Firmenwagen) ist natürlich unter der Betriebsadresse beim Amt für dingsdabums.. angemeldet.
Also ist eigetlich die Gebühr damit vom Tisch, wenn ich ich den ersten Punkt der eMail von der GEZ richtig gedeutet habe.
Mal sehen was die IHK oder Bitkom dazu sagt.

Ich werde wahrscheinlich erstmal auf eine Anmeldung verzichten.

Etwas Offtopic, aber gut zu deinem Link passend:

Heute morgen rief mich eine Martktforschungs "Dame" an wollte meine TV Konsum Gewohnheiten wissen, auf meinen Einwand ich besitze kein TV- aber unsere Daten sagen was anders.. Nach dem ich sofort nachgefragt habe, und sie ihren dummen Fehler bemerkt hatte, ist sofort aufgelegt worden. Wie war das mit dem Schelm der böses.... :))

Gruß Indronil


Indronil Ghosh Borlander „Nabend indronil... Demnach würden für den Computer keine Extragebühren mehr...“
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ich auch- wie gesagt ich werde mich mal an die IHK und oder Bitkom wenden. Wenn ich eine Antwort erhalte, melde ich mich nochmal hier.

Gruß Indronil