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Problem mit mangelhafter Ebay-Beschreibung

lemjan / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Eure Beurteilung zum Inhalt einer Ebay-Auktion, die ich unter der Überschrift
"Nintendo Wii inkl. Wii Play (5 Spiele) NEU * sofort" gewonnen habe.
In der weiteren Beschreibung war Wii Play nicht mehr aufgeführt.

Ich bin kurz vor Ende der Auktion eingestiegen und habe das Angebot kurz überflogen. Daher bin ich aufgrund der Überschrift davon ausgegangen, dass ich die Konsole inklusive Wii Play ersteigert habe.

Die Abwicklung hat gut funktioniert, allerdings habe ich nur die Konsole ohne Wii Play erhalten. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage erklärt, dass das ein kleiner Fehler auf der voreingestellten Seite von Ebay war, jedenfalls wäre ja wenigstens die Beschreibung richtig, daher hätte ich keinen Anspruch auf Wii Play. Außerdem würde in den AGB´s bei Ebay stehen, dass Fehler passieren können, daher hätte ich die Beschreibung checken müssen.

Wie seht Ihr das, gilt letztendlich die Überschrift oder die Produktbeschreibung?

@lemjan ganzgenau
Crusty_der_Clown ganzgenau „@lemjan“
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Allerdings das durchzusetzen geht sicherlich nur über den Rechtsweg.

Moin Kolti,

Mensch, daß wir beide mal fast einer Meinung sind, das kommt aber auch selten vor ;-) Allerdings sehe ich nicht unbedingt, daß sich der Erfolg im gerichtlichen Streitfall so einstellt, wie der Fragesteller sich das erhofft.

Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Leider nützen ihm aber die eBay-AGB vor Gericht überhaupt nichts, da diese nur das Verhältnis zwischen eBay und dem jeweiligen Kunden regeln (eBay - Verkäufer oder eBay - Käufer), nicht aber das Verhältnis zwischen den eBay-Usern untereinander (Verkäufer - Käufer).

Vermutlich würde es darauf hinauslaufen, daß beide Parteien in den Stand gesetzt werden, der VOR Abschluß des Kaufvertrages bestanden hat, also eine Rückabwicklung des Geschäftes. Der Käufer muß die Ware wieder zurückgeben, erhält dafür den kompletten Kaufpreis wieder zurück. Da läßt sich aber sicher mit etwas gutem Willen (vorausgesetzt, auch der Verkäufer zeigt diesen guten Willen, sonst nützt es leider herzlich wenig) auch eine Lösung finden, bei der nicht noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.

Ich persönlich würde ja ruhig das eBay-Mahnverfahren anwenden (gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung). Dann ist der Verkäufer in Zugzwang und evtl. für Ideen etwas zugänglicher.

Bevor noch jemand denkt, ich wäre auf Seite des Verkäufers: Das bin ich keinesfalls, mich würde es als Käufer genauso ankotzen, aber irgendwie steht hier der Wert, um den es letztlich geht, in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden Gerichtskosten, daher würde ich empfehlen, zumindest die Möglichkeiten auszunutzen, die zunächst kein Geld, nur etwas Zeit und Nerven kosten. Alles andere bringt doch nichts außer einem Haufen Ärger und womöglich Geldvernichtung.
Falsche Baustelle? charlie62
Hast ja recht. - Ventox