Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Eure Beurteilung zum Inhalt einer Ebay-Auktion, die ich unter der Überschrift
"Nintendo Wii inkl. Wii Play (5 Spiele) NEU * sofort" gewonnen habe.
In der weiteren Beschreibung war Wii Play nicht mehr aufgeführt.
Ich bin kurz vor Ende der Auktion eingestiegen und habe das Angebot kurz überflogen. Daher bin ich aufgrund der Überschrift davon ausgegangen, dass ich die Konsole inklusive Wii Play ersteigert habe.
Die Abwicklung hat gut funktioniert, allerdings habe ich nur die Konsole ohne Wii Play erhalten. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage erklärt, dass das ein kleiner Fehler auf der voreingestellten Seite von Ebay war, jedenfalls wäre ja wenigstens die Beschreibung richtig, daher hätte ich keinen Anspruch auf Wii Play. Außerdem würde in den AGB´s bei Ebay stehen, dass Fehler passieren können, daher hätte ich die Beschreibung checken müssen.
Wie seht Ihr das, gilt letztendlich die Überschrift oder die Produktbeschreibung?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
ich bin eBay-Powerseller und sage Dir, dass Du ein Recht auf die Spiele hast, die IN der Auktionsbeschreibung stehen. Denn diese ist der Text und Inhalt, der juristisch zur Beurteilung hernagezogen wird. EIn anderes Beispiel: Man verkauft einen Benz mit allem Schnickschnack. Das würde alles gar nicht in die Kurzbeschreibung passen. So dient die Kurzbeschreibung nur einem kleinen Winken mit einer Lampe in einer dunklen Masse....
Du bist im Recht!