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News: 12 Millionen € ergaunert

Knast für Dialer-Betrüger

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Edward B. und Jörg H. haben geschätzte 12 Millionen € mit illegalen Dialern erbeutet. Vom Landgericht Osnabrück sind sie nun zu 4 Jahren bzw. 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis wegen bandenmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung verurteilt worden. Das erbeutete Geld müssen sie aber nicht zurückzahlen.

Aus dem Urteil:

"Den ursprünglich vier Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten sich von Juli 2002 bis Ende Sept. 2003 auf betrügerische Weise zu Lasten von Internetnutzern Einnahmen in Höhe von insgesamt mindestens 12.037.973,- EUR verschafft. Dazu hätten sie Programme entwickelt und über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. "Autodialer" installiert worden seien. Diese "Autodialer" hätten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer angewählt.

Zwei der Angeklagten sind wegen dieser Vorfälle bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung beider Strafen ist zur Bewährung ausgesetzt worden."

Quelle: LG Osnabrück

Ich auch moin moin1
Ventox jueki „Was schert Ihr Euch um diese von einem Deutschen Gericht ausgesprochenen...“
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Ich vermute mal, das einige nicht auf den angegeben Link geklickt und sich den Originaltext durchgelesen haben.
Deshalb:

"Die von der Staatsanwaltschaft weiter beantragte Anordnung des erweiterten Verfalls von Beträgen in Höhe von 7.000.000,- € und 750.000,- € ist von der Kammer nicht angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sollten die von den Angeklagten erzielten Erlöse abgeschöpft werden. Nach Auffassung der Richter lagen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür jedoch nicht vor. Zum einen sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass die den Angeklagten zugeflossenen Mittel tatsächlich aus Straftaten stammten, da die Herkunft eines großen Teils der Geldzuflüsse ungeklärt sei. Zum anderen stehe der Anordnung des Verfalls entgegen, dass den geschädigten Internetnutzern grundsätzlich Erstattungsansprüche gegen die Angeklagten zustünden, bei deren Geltendmachung den Tätern die erlangten Erlöse entzogen würden. Die Anordnung des Verfalls neben derartigen Erstattungsansprüchen sei nach der geltenden Gesetzeslage unzulässig.

Das Urteil ist bezüglich beider Angeklagten noch nicht rechtskräftig."


P.S.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man noch nicht nachweisen, ob das ganze Geld aus der Straftat stammt.
Allerdings, sie werden das Geld sowieso nicht behalten können, da sie
wohl damit ihre Opfer entschädigen müssen.
Das wichtigste aber, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!