Edward B. und Jörg H. haben geschätzte 12 Millionen € mit illegalen Dialern erbeutet. Vom Landgericht Osnabrück sind sie nun zu 4 Jahren bzw. 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis wegen bandenmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung verurteilt worden. Das erbeutete Geld müssen sie aber nicht zurückzahlen.
Aus dem Urteil:
"Den ursprünglich vier Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten sich von Juli 2002 bis Ende Sept. 2003 auf betrügerische Weise zu Lasten von Internetnutzern Einnahmen in Höhe von insgesamt mindestens 12.037.973,- EUR verschafft. Dazu hätten sie Programme entwickelt und über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. "Autodialer" installiert worden seien. Diese "Autodialer" hätten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer angewählt.
Zwei der Angeklagten sind wegen dieser Vorfälle bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 10 Monaten bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung beider Strafen ist zur Bewährung ausgesetzt worden."
Quelle: LG Osnabrück
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Sehe ich das richtig oder braucht man für ein Richteramt nichtmal mehr einen Sonderschullabschluß?