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News: Der die Vorstrafen sammelt

Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".

"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."

Quelle: abzockwelle.de

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schliesse mich voll und ganz meinem gläubigen Vorposter an. Halleluja !! Und noch dreimal ! Als ich 1988 anfing, mich für Computer zu interessieren und mir voller Begeisterung Alles zusammenkaufte, was es für einen Schneider CPC 464 (Homecomputer, Konkurrenzprodukt zum C64), da lief gerade diese unsägliche Teenie-Lockvogel-Geschichte. Für die, dies nicht kennen: In allen möglichen Kontaktanzeigen für Teenies tauchten Bilder auf von hübschen 15-16jährigen Mädchen mit Briefkontaktwunsch und so. Dann hiess es standardmässig etwa so: Ich steh ja so auf das und das Spiel, aber meine Eltern geben mir zu wenig Taschengeld. Bla bla bla.." Und schon erboten sich div. Kavaliere (man beachte das Bild einer gutaussehenden jungen Frau !!), mal kurz ne Kopie zu schicken. Gesagt, getan, und Klatsch !! Erwischt ! Die zig Gabis, Karins oder Claudis gabs nur auf dem Papier und die Bildchen waren vielleicht aus der Bravo oder so. Es hiess auch noch, dass andere Jugendliche sogar noch die Drecksarbeit gemacht hätten mit der Schreiberei. Schätze mal, das war die Ur-Masche der Abmahnwelle und klar auf einen gewissen bigotten Freiherrn zurückzuführen. Merke ! Wer immer schön bieder im Kirchenchor trällert und sich in der Gemeinde "verdient" macht, kann sein Geld trotzdem ziemlich dreckig verdienen.
Ich finde allerdings, aufgrund der Vorstrafe (Wiederholungstaten) hätte die Strafe höher ausfallen sollen und auch durchaus vollstreckt werden. Es gibt für derartige "Fälle" auch den offenen Vollzug. Wird ja auch oft genug genutzt, wenn man Verkehrswiederholungstätern nicht die Existenz kaputtmachen will (mit Rücksicht auf Frau und Kind(er)). Vielleicht mal 6 Monate unter strenger Anleitung leben müssen, incl. einer kompl. amtlichen Feststellung seiner finanziellen Umgebung mit Schuldenregelung und so, und bei Einsicht UND guter Führung/Mitarbeit DANN den Rest auf Bewährung. Es gibt da durchaus angemessene Möglichkeiten. Aber schon in Bezug auf seine völlige Uneinsichtigkeit wird der werte Herr wohl grad mal weitermachen wie gehabt - worauf dann sauteure Strafhaft resultieren plus Insolvenzverfahren, etc. etc. Damit kostets die Gesellschaft Unsummen und die Mitarbeiter sowie die Familie werden völlig unnötig mitgeschädigt bis hin zu Ruin, Arbeitslosigkeit, Hartz4, usw. Liesse sich sicher verhindern.
Dem Kerl gönne ichs ja. Mir tun nur die Menschen drumrum leid.
Alibaba

HIP, HIP, HURRAY!! winnigorny1