Das Amtsgericht München hat einen dort ansässigen berühmt, berüchtigten Abmahnanwalt zu 9 Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Er hatte Mandantengelder in Höhe von 7000 € veruntreut. Das Gericht bemängelte seine "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein".
"Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bedacht wurde."
Quelle: abzockwelle.de
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Der eigentliche Skandal daran ist, dass jemand, der wegen Urkundenfälschung in 60 (!!) Fällen vorbestraft ist, überhaupt noch als Anwalt praktizieren darf.
Der sollte seine, Zitat:
"äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein"
mal in einer Diskussion mit dem Berater der Arbeitsagentur erörtern müssen...