Wer mit dem Internet-PC weder TV sieht noch Radio hört, muss ab dem 1.1.2007 trotzdem GEZ-Gebühren bezahlen. Kleine Büros und Selbständige trifft es besonders hart, sie werden gleich x-fach zur Kasse gebeten. Was ist jedoch, wenn man die Seiten der Öffentlich Rechtlichen gar nicht empfangen kann? Filter blenden diese nämlich aus.
Die Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit bietet das Programm Gezfilter 2007 an, womit Computer nach ihren Aussagen nicht mehr als Rundfunkempfangsgeräte gelten und somit keine GEZ-Gebühren anfallen. Die rechtliche Relevanz sei gutachterlich bestätigt, zudem bietet das Unternehmen eine Geld-zurück-Garantie, falls doch Gebühren erhoben werden.
Quelle: gezfilter.de
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Hi dl7awl,
im Grunde hast du völlig recht - "zum Empfang bereithalten", so habe ich das auch von jeher in Erinnerung. Anscheinend gilt das aber nur für "richtige" Rundfunkgeräte - Radios, Fernsehapparate, Videorecorder inkl. Tuner - nicht aber für PCs: Dort genügt die Möglichkeit, dass man eine Netzwerkkarte einbauen oder ein Modem anschließen könnte. Leider habe ich keine passenden Links dazu parat, aber nach allem, was ich in letzter Zeit gelesen habe läuft es darauf hinaus.
Die Frage ist natürlich - wenn meine Interpretation zutreffend sein sollte - ob das rechtlich auf Dauer Bestand hat. Sollte nämlich ein PC-Besitzer, der weder Internetanschluss noch konventionelle Rundfunkgeräte hat, demzufolge keine GEZ bezahlt und auf ebendies verklagt werden, dann hätte die Gegenseite IMHO einigen Erklärungsnotstand, wieso bei TV/Radio erst eine Bereithaltung zum Empfang die GEZ-Pflicht ausmacht, bei Computern aber schon deren pure Existenz.
Das wird noch spannend in 2007...
CU
Olaf