Hallo,
ich habe ein Problem und möchte mal gern wissen, wie ihr da so vorgehen würdet:
Ich habe einen TFT bestellt von einem Händler. Der TFT kam bei mir an, ich konnte ihn nicht gleich testen, da ich dienstlich unterwegs war. Deswegen stand er 2 Tage erstmal bei mir im Zimmer. Als ich ihn ausgepackt habe, kam mir schon komisch vor, dass die CD aufgerissen war (Packung), der TFT hatte auch Fingerabdrücke auf dem Display.
Da ich darauf generell keine Lust hatte und auch nicht viel Zeit, mir gefiel das nicht, dass das Teil einen gebrauchten Zustand aufwies.
Ich hab es gleich in das Paket zurückgesteckt und zur Post gefahren, zuvor ein sachliches Schreiben mit der Bitte der RÜcküberweisung mit Berufung aufs 14 Tägige Fernabsatzgesetz.
Nach 5 Tagen kam ein Mail und dort steht, dass der Verkäufer mir aufgrund der Gebrauchsspuren 10% vom Kaufpreis abzieht. Er hat auch bereits das Geld brav überwiesen, hat aber 10% abgezogen, weil es eben Gebrauchsspuren aufweist. Es seien Gebrauchsspuren, die mir beim Ladenkauf so nicht möglich gewesen sein würden.
Tja, was sollte ich tun, ich hab den Sachverhalt per Mail zurückgeschrieben und er meinte, der TFT sei einwandfrei aus seinem Lager frisch verpackt geliefert worden, könne garnicht sein.
Was nun? Ich habe keine Lust, wegen den Ocken zu klagen, aber dennoch hab ich auch kein Einsehen, dass ich für seine schrottige Ware zahlen sollte.
Aussage gegen Aussage, das heisse, meine Frau hat mein Gemecker mitbekommen über den TFT und könnte es bezeugen, aber ihr wisst ja, wie das so ist, mit Verwandten - denen unterstellt man ja eh extreme Loyalität.
Was soll ich machen? Hat er überhaupt das Recht dazu?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Du bist verpflichtet, die Ware beim Empfang bei der Übergabe durch den Lieferanten zu überprüfen, sprich: Ist die Verpackung äußerlich in Ordnung? Ist in dem Paket auch das drin, was drin sein sollte? Ich weiß, das macht kein Mensch, ich auch nicht, aber dennoch ist es so. Immerhin ist der Transport ja versichert.
Ansonsten hast du wohl verloren, denn du hast die Schäden an der Verpackung nicht gleich beim Lieferanten geltend gemacht. Der Händler muss einfach davon ausgehen, das du das Gerät so behandelt hast. Der Händler kann eine Minderung einbehalten, da du das Gerät nur so prüfen darfst, wie du es im Laden hättest prüfen können. Eine defekte originalverpackung darf der Händler sich von dir ersetzen lassen, du erwartest beim Kauf ja auch eine ordentliche Verpackung und nichts, wo schon 3 Leute dran rumgebastelt haben.
Was lernt man daraus? Immer in Anwesenheit des Lieferanten das Paket gewissenhaft überprüfen, und zwar bevor du die ordnungsgemäße Übergabe mit deiner Unterschrift bestätigt hast.