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FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir

rolf112 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe ein Problem und möchte mal gern wissen, wie ihr da so vorgehen würdet:

Ich habe einen TFT bestellt von einem Händler. Der TFT kam bei mir an, ich konnte ihn nicht gleich testen, da ich dienstlich unterwegs war. Deswegen stand er 2 Tage erstmal bei mir im Zimmer. Als ich ihn ausgepackt habe, kam mir schon komisch vor, dass die CD aufgerissen war (Packung), der TFT hatte auch Fingerabdrücke auf dem Display.

Da ich darauf generell keine Lust hatte und auch nicht viel Zeit, mir gefiel das nicht, dass das Teil einen gebrauchten Zustand aufwies.

Ich hab es gleich in das Paket zurückgesteckt und zur Post gefahren, zuvor ein sachliches Schreiben mit der Bitte der RÜcküberweisung mit Berufung aufs 14 Tägige Fernabsatzgesetz.

Nach 5 Tagen kam ein Mail und dort steht, dass der Verkäufer mir aufgrund der Gebrauchsspuren 10% vom Kaufpreis abzieht. Er hat auch bereits das Geld brav überwiesen, hat aber 10% abgezogen, weil es eben Gebrauchsspuren aufweist. Es seien Gebrauchsspuren, die mir beim Ladenkauf so nicht möglich gewesen sein würden.

Tja, was sollte ich tun, ich hab den Sachverhalt per Mail zurückgeschrieben und er meinte, der TFT sei einwandfrei aus seinem Lager frisch verpackt geliefert worden, könne garnicht sein.

Was nun? Ich habe keine Lust, wegen den Ocken zu klagen, aber dennoch hab ich auch kein Einsehen, dass ich für seine schrottige Ware zahlen sollte.

Aussage gegen Aussage, das heisse, meine Frau hat mein Gemecker mitbekommen über den TFT und könnte es bezeugen, aber ihr wisst ja, wie das so ist, mit Verwandten - denen unterstellt man ja eh extreme Loyalität.


Was soll ich machen? Hat er überhaupt das Recht dazu?

Pumbo Tilo Nachdenklich „Das Recht hat er nicht, aber die Möglichkeit wie Du siehst. Versandhandel ist...“
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"...24-Stunden-Tankstelle abzuholen oder das ähnlich zu organisieren. Dann könnte man auch das Auspacken und prüfen vor Zeugen und vor einer Videokamera organisieren."

JAAAA! Das ist die Lösung unser Probleme-gepriesen sei der Herr! Damit alles auch sicher auf's Viedoband kommt, am besten draußen an einer Zapfsäule auspacken, gleich mit Funktionstest von Campingkocher o.ä. *g*

Aber mal was anderes: Was sagt denn explizit das Gesetz dazu. Rückgabe ohne wenn und aber ODER bei Auspacken Abzug? Wenn der erste Fall greift, sind natürlich entspr. Passi gegenstandslos. Zur Erbauung bringe doch mal die Sache bei der für den Sack zuständigen IHK vor und verlange mal Auskunft.
Zudem schildere die Sache neutral mit Klarnamen von dem Bruder kräftig überall im WEB herum.

Mögliche Lösung! Frage: