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FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir

rolf112 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich habe ein Problem und möchte mal gern wissen, wie ihr da so vorgehen würdet:

Ich habe einen TFT bestellt von einem Händler. Der TFT kam bei mir an, ich konnte ihn nicht gleich testen, da ich dienstlich unterwegs war. Deswegen stand er 2 Tage erstmal bei mir im Zimmer. Als ich ihn ausgepackt habe, kam mir schon komisch vor, dass die CD aufgerissen war (Packung), der TFT hatte auch Fingerabdrücke auf dem Display.

Da ich darauf generell keine Lust hatte und auch nicht viel Zeit, mir gefiel das nicht, dass das Teil einen gebrauchten Zustand aufwies.

Ich hab es gleich in das Paket zurückgesteckt und zur Post gefahren, zuvor ein sachliches Schreiben mit der Bitte der RÜcküberweisung mit Berufung aufs 14 Tägige Fernabsatzgesetz.

Nach 5 Tagen kam ein Mail und dort steht, dass der Verkäufer mir aufgrund der Gebrauchsspuren 10% vom Kaufpreis abzieht. Er hat auch bereits das Geld brav überwiesen, hat aber 10% abgezogen, weil es eben Gebrauchsspuren aufweist. Es seien Gebrauchsspuren, die mir beim Ladenkauf so nicht möglich gewesen sein würden.

Tja, was sollte ich tun, ich hab den Sachverhalt per Mail zurückgeschrieben und er meinte, der TFT sei einwandfrei aus seinem Lager frisch verpackt geliefert worden, könne garnicht sein.

Was nun? Ich habe keine Lust, wegen den Ocken zu klagen, aber dennoch hab ich auch kein Einsehen, dass ich für seine schrottige Ware zahlen sollte.

Aussage gegen Aussage, das heisse, meine Frau hat mein Gemecker mitbekommen über den TFT und könnte es bezeugen, aber ihr wisst ja, wie das so ist, mit Verwandten - denen unterstellt man ja eh extreme Loyalität.


Was soll ich machen? Hat er überhaupt das Recht dazu?

GarfTermy rolf112 „FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir“
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es spielt keine rolle, ob du ausgepackt hast - oder nicht.

du hast ein rückgaberecht und ebenso ein recht auf vollständige erstattung des kaufpreises.

also?

schriftlich noch einmal mahnen - dann anwalt.

;-)

Tilo Nachdenklich rolf112 „FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir“
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Das Recht hat er nicht, aber die Möglichkeit wie Du siehst. Versandhandel ist extreme Vertrauenssache, einfach irgendwo bestellen wo es günstig ist, ist Lotterie. Im Prinzip darfst Du gar nicht ohne Zeugen auspacken und das sollten dann keine Verwandten oder Freunde sein.

Ich wundere mich dass der Versandhandel noch nicht vernünftig organisiert wird. Es gibt immer mehr Singels die nicht zu Hause sind, wenn die Ware kommt. Es wäre also viel einfacher die Ware etwa an einer 24-Stunden-Tankstelle abzuholen oder das ähnlich zu organisieren. Dann könnte man auch das Auspacken und prüfen vor Zeugen und vor einer Videokamera organisieren.

Pumbo Tilo Nachdenklich „Das Recht hat er nicht, aber die Möglichkeit wie Du siehst. Versandhandel ist...“
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"...24-Stunden-Tankstelle abzuholen oder das ähnlich zu organisieren. Dann könnte man auch das Auspacken und prüfen vor Zeugen und vor einer Videokamera organisieren."

JAAAA! Das ist die Lösung unser Probleme-gepriesen sei der Herr! Damit alles auch sicher auf's Viedoband kommt, am besten draußen an einer Zapfsäule auspacken, gleich mit Funktionstest von Campingkocher o.ä. *g*

Aber mal was anderes: Was sagt denn explizit das Gesetz dazu. Rückgabe ohne wenn und aber ODER bei Auspacken Abzug? Wenn der erste Fall greift, sind natürlich entspr. Passi gegenstandslos. Zur Erbauung bringe doch mal die Sache bei der für den Sack zuständigen IHK vor und verlange mal Auskunft.
Zudem schildere die Sache neutral mit Klarnamen von dem Bruder kräftig überall im WEB herum.

johnny.b Pumbo „ ...24-Stunden-Tankstelle abzuholen oder das ähnlich zu organisieren. Dann...“
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"...24-Stunden-Tankstelle abzuholen oder das ähnlich zu organisieren. Dann könnte man auch das Auspacken und prüfen vor Zeugen und vor einer Videokamera organisieren."

JAAAA! Das ist die Lösung unser Probleme-gepriesen sei der Herr! Damit alles auch sicher auf's Viedoband kommt, am besten draußen an einer Zapfsäule auspacken, gleich mit Funktionstest von Campingkocher o.ä. *g*

Jauuu...Der war gut...;-)) Am besten wäre ein "Funktionstest" von einem 107-er Plasma TV...Mit der Kabeltrommel Strom holen und dann die "Gerätschaft" (Sat Receiver, DVD Player,VHS usw.) auf die Zapfsäule aufstellen...Natürlich wird vorher auf die Schnelle eine Satschüssel in der Nähe montiert...

holger47 rolf112 „FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir“
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Du bist verpflichtet, die Ware beim Empfang bei der Übergabe durch den Lieferanten zu überprüfen, sprich: Ist die Verpackung äußerlich in Ordnung? Ist in dem Paket auch das drin, was drin sein sollte? Ich weiß, das macht kein Mensch, ich auch nicht, aber dennoch ist es so. Immerhin ist der Transport ja versichert.

Ansonsten hast du wohl verloren, denn du hast die Schäden an der Verpackung nicht gleich beim Lieferanten geltend gemacht. Der Händler muss einfach davon ausgehen, das du das Gerät so behandelt hast. Der Händler kann eine Minderung einbehalten, da du das Gerät nur so prüfen darfst, wie du es im Laden hättest prüfen können. Eine defekte originalverpackung darf der Händler sich von dir ersetzen lassen, du erwartest beim Kauf ja auch eine ordentliche Verpackung und nichts, wo schon 3 Leute dran rumgebastelt haben.

Was lernt man daraus? Immer in Anwesenheit des Lieferanten das Paket gewissenhaft überprüfen, und zwar bevor du die ordnungsgemäße Übergabe mit deiner Unterschrift bestätigt hast.

Olaf19 holger47 „Du bist verpflichtet, die Ware beim Empfang bei der Übergabe durch den...“
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Hi Holger,

im Prinzip ist die Idee gut, nur - wenn du mit "Lieferanten" die DHL o.Ä. Dienstleister meinst, dann fürchte ich, können wir es vergessen. Äußerliche Beschädigungen der Verpackung prüfen ist ja okay, aber dann noch den Inhalt begutachten wollen, ob Fingerabdrücke auf dem Display zu sehen sind etc. pp. - die Geduld wird kein DHL-Kurier aufbringen, und das muss er auch nicht. Zumal er ja gar keine Kenntnis der kaufvertraglichen Inhalte hat... z.B. könnte der Verkäufer ja auch ein gebrauchtes Display mit entsprechenden Gebrauchsspuren angeboten haben.

CU
Olaf

Starfly Olaf19 „Hi Holger, im Prinzip ist die Idee gut, nur - wenn du mit Lieferanten die DHL...“
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Hi ihr.

Könnte man sich im generellen damit absichern, dass man den ganzen auspackvorgang mit einer videokamera dokumentiert? hält so eine videofile mit ausreichender qualität vor gericht stand?

Gruß
Starfly

Frage: Starfly „Hi ihr. Könnte man sich im generellen damit absichern, dass man den ganzen...“
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zuerst eine Frage, damit entscheidet sich alles: "Hast du das Gerät privat oder als Unternehmen gekauft?"

Falls du den privat gekauft hast, davon gehe ich deiner Schilderung nach mal aus, dann bist du zur Prüfung verpflichtet, aber nicht sofort bei Übergabe an dich sondern in der Nähsten Zukunft. (Schau mal ins BGB ingerwo zw. §150 und 200 wenn ich mich nicht irre) Wenn du dann diese Fehler entdeckst, ist es FALSCH sich auf das Fernabsatzgesetz zu berufen, sondern auf das BGB, deinem Verkäufer mitzuteilen, das die bestellte Ware fehlerhaft (mit Gebrauchsspuren) bei dir angekommen ist. Deshalb, darfst du dann die Ware zurückweisen.

Schreibe also deinem Verkäufer am besten, dass du dich auf das falsche Gesetz berufen hast, weil du so übereilt gehandelt hast.

Bitte versuche die Sache möglichst korrekt darzustellen, so hast du die besten Chancen. Auch mit Anwalt zu drohen kann bei einem zweiten Schreiben helfen.

weka1 rolf112 „FAB: Problem mit Händler - will Preisminderung von mir“
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Wenn die Kritik berechtigt ist,so wie dargestell,dann nenne doch Roß und Reiter,um andere Kunden zur Vorsicht zu veranlassen.
Gruß weka